Wenn nicht, wäre das Grund zur Verfassungsklage.
Ich kenne mich zwar nicht mit dem Schulsystem aus, gehe aber davon aus, dass jeder eine Chance zur Bildung bekommt.
Ruf doch einfach mal bei einer anderen Schule an und frag nach den Zulassungsbedingungen, oder frag eine Vertrauensperson an der Sonderschule.
Ja, das geschieht zwar meist eher in unteren Jahrgängen, ist aber auch bei älteren Schülern möglich.
Meist wird füür einen Übergang ein Probeunterricht in der Regelschule anberaumt. E gibt auch Modelle, bei denen ein Lehrer der Sonderschule einige Unterrichtsstunden an der Regelschule für Übergänger abhält, um so den Übergang zu erleichtern.
Wichtig sind aber nicht nur gute Noten, sondern dass sich am Befund (also dem Grund für den Besuch der Sonderschule) etwas geändert hat.
Das passiert manchmal durch einen Entwicklungsschub. Ansprechpartner der Eltern ist zunächst der Klassenlehrer, dann der Schulleiter.
Total richtig. Wenn der Förderbedarf nicht mehr vorhanden ist, lässt sich das regeln, häufig auch im persönlichen Gespräch und ohne unbedingte Einhaltung des "Dienstweges".

Eine Sonderschule ist doch keine Dummenschule! Sie ist extra für diejenigen da, für die im Regelschulsystem nicht genug Möglichkeit zur Förderung besteht. Ziel ist ja gerade die Möglichkeit, auf eine reguläre Schule zu wechseln und einen Beruf zu ergreifen.
Das ist selbstverständlich grundsätzlich möglich und geschieht auch nicht selten. Deine Eltern müssten mit dem letzten Zeugnis Dich an einer "Regelschule" anmelden; im Zeugnis kann ein Vermerk der Förderschule über Deine Eignung aufgenommen sein.

Setze dich zusammen mit deinem Eltern mit dem Schuldirektor und deinem Klassenlehrer/deiner Klassenlehrerin zusammen. Die kennen deine Noten ud können weitere Prognosen stellen. Sie werden dir und deinen Eltern auch Tipps geben, wie du weiter verfahren kannst.
Sicher ist ein weiterer Schulbesuch möglich. Welche Förderschule war es bislang? Entscheidend ist welcher Förderbedarf im letzten Gutachten fest gestellt wurde. Neben einer Stellungnahme der alten Schule ist auch ein Antrag (von Eltern oder dir selbst bei Volljährigkeit)auf geänderten Förderbedarf nötig. Außerdem spielen die Noten auch eine Rolle.
Deine Frage lässt sich so nicht beantworten. Die Frage "leistungsstark oder leistungsschwach" hat nichts mit einer Sonderschule zu tun. In eine Sonderschule gehen Kinder, die im Regelschulsystem aufgrund eines Handicaps nicht gefördert werden können. "Aus der Sonderschule raus", also zurück ins Regelschulsystem kann man, wenn dieses Handicap nicht mehr besteht oder wenn das Kind trotz dieses Handicaps die Möglichkeit hat, in einer Regelschule normal mitzukommen. Bsp.: Ein Blinder kann die besten Leistungen erbringen, er wird nie eine Regelschule besuchen können, weil die Regelschule einfach nicht für blinde Menschen gemacht ist und er dem hier immer noch üblichen Frontalunterricht mit Tafel nicht folgen kann.