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Kann man aufwendige und kostenspielige Zahnbehandlungen bei der Steuer absetzen?

gefragt von schlaumi am 29.04.2007 um 20:55 Uhr

Da dieses Jahr bei mir aufwendige und wirklich kostenspielige Zahnbehandlungen wie Implantat, Amalgamfüllungen austauschen etc. anfallen, würde ich gerne wissen ob ich diese bei der STeuer berücksichtigt werden oder ob dies nur zu "Privatvergnügen" eingeordnet wird.

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RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 29. April 2007 21:02
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Ab einem, pro Seuerklasse individuellem Betrag werden alle medizinischen Aufwendungen anteilsmässig angerechnet. Dazu gehören Massnahmen zur Zahnersatz/Zahnchirurgischen Behandlung, KOsten für Operationen, Krankenhausaufenthalt, Brillen, prothesen aller Art usw.

Die Kosten werden im Steuerformular eingetragen unter: "Aussergewöhnliche Belastungen" auf der letzten Seite des Steuerformulares.

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallwj2000 am 30. April 2007 01:53

Diese ausgeben müssen aber einen bestimmten Prozentsatz überschreiten, ansonsten gibt es nichts.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 30. April 2007 08:47


anonym
beantwortet von einzack am 29. August 2008 17:23
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Hallo, habe kürzlich gefunden, dass nun auch Zahnimplantate abgesetzt werden können. Der Bericht ist hier: www.die-zahnarztempfehlung.com/wissenzahnmedizinlexikon/zahnimplantatevonsteuer_absetzen.php


Nicole1978
beantwortet von Nicole1978 am 30. April 2007 12:00
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Hallo, ich würde es auch unter außergewöhnl.Belastungen eintragen! Wenn die Kosten nicht hoch genug sind, kann das Finanzamt die Position immer noch streichen! LG nicole


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