Da dieses Jahr bei mir aufwendige und wirklich kostenspielige Zahnbehandlungen wie Implantat, Amalgamfüllungen austauschen etc. anfallen, würde ich gerne wissen ob ich diese bei der STeuer berücksichtigt werden oder ob dies nur zu "Privatvergnügen" eingeordnet wird.

Ab einem, pro Seuerklasse individuellem Betrag werden alle medizinischen Aufwendungen anteilsmässig angerechnet. Dazu gehören Massnahmen zur Zahnersatz/Zahnchirurgischen Behandlung, KOsten für Operationen, Krankenhausaufenthalt, Brillen, prothesen aller Art usw.
Die Kosten werden im Steuerformular eingetragen unter: "Aussergewöhnliche Belastungen" auf der letzten Seite des Steuerformulares.
Hallo, habe kürzlich gefunden, dass nun auch Zahnimplantate abgesetzt werden können. Der Bericht ist hier: www.die-zahnarztempfehlung.com/wissenzahnmedizinlexikon/zahnimplantatevonsteuer_absetzen.php

Hallo, ich würde es auch unter außergewöhnl.Belastungen eintragen! Wenn die Kosten nicht hoch genug sind, kann das Finanzamt die Position immer noch streichen! LG nicole
Diese ausgeben müssen aber einen bestimmten Prozentsatz überschreiten, ansonsten gibt es nichts.