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Kann man auf sein Widerrufsrecht verzichten?

gefragt von jigglerjiggler am 25.03.2008 um 16:22 Uhr

hallo zusammen! habe bei evanzo ein webhostingpaket beantragt. hatte gleich in den ersten zwei wochen nur probleme mit denen und habe meine bestellung stoniert. jetzt fordern sie das geld für die komplette vertragslaufzeit von einem jahr. sie sagen ich habe bei der beantragung auf mein widerrufsrecht verzichtet und kann nichts rückgängig machen. auf der webseite steht davon nix ausser im bestellvorgang soll ich zugestimmt haben. ist das ok? dürfen die das? fühle mich abgezock! bitte um hilfe!


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Reply


anonym
beantwortet von benutzer27 am 25. März 2008 16:31
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Man kann auf sein Widerrufsrecht verzichten, indem man z.B. die angebotene Leistung sofort in Anspruch nimmt. Das kann durch Bereitstellung und Nutzung einer Sache erfolgt sein.

Allerdings hast du einen Anspruch auf Erfüllung der angepriesenen Funktion. Wenn das (nach angemessener Frist und eventuelle Behebung möglicher Fehlfunktionen) nicht möglich ist, dann hast du ein Rücktrittsrecht (Stichwort Garantie).

Es ist also durchaus möglich, dass du kein Widerrufsrecht mehr hast, aber wenn die zugesagten Leistungen nicht erbracht werden, dann kannst du trotzdem vom Kauf zurücktreten. Nimm einen Anwalt zu Hilfe (oder geh zur kostenlosen Verbraucherberatung).

Kommentar von Regenmacher am 25. März 2008 17:27

Wo ist die Verbraucherberatung kostenlos? In Deutschland jedenfalls nicht!!!


Wieselchen
beantwortet von Wieselchen am 25. März 2008 16:24
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Nein. Es stehen dir 14 Widerrufsrecht von Vertragsbeginn (Erhalt der Vertragsunterlagen) zu. Da können die nichts dran deuteln. Anwalt, Verbraucherberatung. Die warten nur auf solche Abzocker.

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 25. März 2008 16:34

Das ist verkehrt.

Sobald eine Firma anfängt Leistungen für Dich zu tätigen kannst Du nicht mehr zurücktreten. Das hatt man auch auf der Webseite durch anklicken inkauf genommen.


wolfshund6
beantwortet von wolfshund6 am 25. März 2008 16:29
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Ausserdem steht Dir ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu, wenn die vertraglich garantierten Leistungen nicht erbracht werden.




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