Kann man als Rentner auch seinen Wohnsitz ins Ausland verlegen und weiterhin ungeminderte Rente beziehen ?
ja, auch im ausland erhält man die eigene rente ungekürzt.
nur bei witwenrenten gelten andere gesetze, die können gekürzt werden.

Beim Bezug der Rente im Ausland sind zusätzliche Punkte zu beantworten. Besteuerung weiter in Deutschland oder am Wohnsitz, da diese als Einnahmen betrachtet werden? Krankenversicherungsschutz?
Bei der Riesterrente muß man folgendes beachten:
Bisher ist es bei der Riester Rente nicht möglich, im Ausland zu leben und die Rente voll zu beziehen.
Die Zulagen bei der Riester Rente müssen dann zurückbezahlt werden.

Ja sicher, man kann das!
Das ist nicht korrekt, höchstens, wenn man nur in Deutschland gearbeitet hat.
HelmutRn am 20. September 2007 22:11 Versteh ich nicht, es geht doch um deutsche Rentner! Italiener können in Italien auch Rente bekommen, oder nicht?
Das schon, aber was ist mit Zeiten von Aussiedlern in ihren Herkunftsländern und Ausländern mit einer Staatsangehörigkeit eines Landes, mit denen Deutschland keinen Vertrag hat?
HelmutRn am 23. September 2007 10:20 Die dürften in Deutschland dieselben Probleme haben, wie in einem anderen Land!?
Dazu solltest du deine Rentenversicherung befragen. Nicht immer wird die Rente ungekürzt ins Ausland gezahlt.
Dazu schreibt die Rentenversicherung:
Eine Rentenzahlung ins Ausland ist grundsätzlich möglich. Die Zahlweise richtet sich nach dem jeweiligen Aufenthaltsstaat. So ist es zum Beispiel möglich, die Rente auf ein ausländisches Konto oder per US-$-Scheck zu zahlen. Kosten, die Ihnen für Ihr ausländisches Konto oder bei der Einlösung des Schecks entstehen, können von uns nicht übernommen werden. Auch Kursschwankungen, die sich bei der Umrechnung in die Landeswährung ergeben, können nicht ausgeglichen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auslandsaufenthalt die Höhe Ihrer Rente beeinflussen kann. Dies lässt sich auch nicht verhindern, wenn Sie Ihr deutsches Konto beibehalten. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich rechtzeitig über Ihre Ansprüche im Ausland erkundigen.

Hier sämtliche Informationen dazu http://tinyurl.com/2lyd9g
Bei der Riester-Rente geht es nicht, die wird nur gezahlt, wenn der Wohnsitz weiterhin in Deutschland ist. Allerdings sollte man sich auch überlegen, wie es dort mit dem Krankenversicherungsschutz aussieht.
Witwenrente ist immer gekürzt, normalerweise bekommt sie 60%!
so meinte ich das nicht, helmut, der betrag der witwenrente kann gekürzt werden.
Welche Begründung sollte denn da zum tragen kommen?
Zum Beispiel kommt es auf die Staatsangehörigkeit an.