Kennt ihr das auch: man fährt ewig lang hinter einem Schleicher her und hat keine Möglichkeit zu überholen. Man wird ungeduldig und risikobereiter, überholt, wo man normalerweise nicht überholen würde (zB auf der Abbiegespur obwohl man gerade aus fährt). Ich denk mir dann oft, daß sind sicher Leute, die stolz darauf sind, daß sie seit 100 Jahren unfallfrei fahren. Nur: Vor, hinter und neben ihnen baut sich alles ein. Ich bin sicher kein Raser oder ein ungeduldiger Mensch. Aber auch meine Geduld ist enden wollend. Sollten diese Fahrer nicht genauso wie die Schnellfahrer für Langsamfahren bestraft werden, bzw. werden sie es?

Habe mal einen Bericht gesehen, wo es einen Strafzettel für zu langsames Fahren auf der Autobahn gab, weil behindert ja auch den Verkehr. Gibt eine Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn von 80 kmh

Bestraft werden sollten eher Leute, die von einer Abbiegerspur geradeaus fahren.

Wenn du auf der linken Spur mit 60 fährst, kann das als Nötigung gezählt werden.
GerdaG am 25. Oktober 2008 22:58 Das wird eher eine Verkehrsbehinderung sein, keine Nötigung.
Eppendorf am 25. Oktober 2008 23:05 Doch, Nötigung:
GerdaG am 25. Oktober 2008 23:11 Sorry, aber da stehen "Meinungen", keine Tatsachen. LG
Eppendorf am 25. Oktober 2008 23:15 Sorry, falscher Link.
Trotzdem verbietet es die Straßenverkehrsordnung, ohne triftigen Grund so langsam zu fahren, dass es den Verkehr behindert. Zu langsames Fahren kann sogar strafbar sein. Fährt z. B. jemand auf der Autobahn permanent mit langsamer Geschwindigkeit, wie z. B. 100 km/h auf der linken Spur, obwohl die rechte frei ist und keine Geschwindigkeitsbegrenzung vorliegt, ist das eine Ordnungswidrigkeit und kann unter Umständen als Nötigung gewertet werden. Nötigung liegt dann vor, wenn durch das langsame Fahren andere gezwungen werden, stark zu bremsen oder ebenfalls sehr langsam zu fahren.
http://www.verbraucher-urteile.de/verkehr/noetigungcontent.html (ganz unten)
GerdaG am 26. Oktober 2008 00:57 danke

Wenn diese extrem langsamen Fahrer als Verkehrshindernis gesehen werden, dann müßte das ja so sein.

ja wenn man den Verkehr behindert, es gibt ja , oft auf Autobahnen, sogar Gebotsschilder mit einer Mindestgeschwindigkeit

wikipedia: Im Stadtverkehr zum Beispiel 50 km/h: wenn man Fahrzeuge hinter sich hat, die nicht überholen können. Diesen mit einem Tempo von deutlich unter 50 km/h vorherzufahren wäre eine vermeidbare Behinderung und ist daher nicht gestattet.
Ja, kann man.
GrueneFee am 25. Oktober 2008 22:58 jap

Die genauen Regeln weiß ich jetzt nicht, du kannst ihn aber wegen Nötigung anzeigen.
GerdaG am 25. Oktober 2008 23:00 Nötigung ist, wenn ein Mensch rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung veranlasst wird.
schnubbel am 25. Oktober 2008 23:12 Dann ist es eben Behinderung.
Wenne am 25. Oktober 2008 23:42 Nötigung ist, auch in unserem Rechtssystem, ein sehr dehnbarer Begriff.
Gewalt wird bei vielen mit körperlicher Gewalt in Verbindung gebracht. Dem ist aber nicht so!
Es gibt auch Nötigung im Straßenverkehr, obwohl da von körperlicher Gewalt nicht ausgegangen werden kann.
http://www.ra-kassing.de/verkehr/strafre/noetigun/noetalg.htm

ja
wenn in einen 30 bereich nur 20 fährst ist das dein gutes recht siehst du kinder am strassenrand spielen ist es dein gutes recht langsam zu fahren
Kenn ich leider auch und teile Deine Meinung, daß die Schleicher auch gefährlich sind. Nicht nur die Raser.

Mich nervt das auch. Ist aber besser, wenn manche Leute langsam fahren, wenn zum Beispiel aufgrund des Alters die Reaktionsfähigkeit nachlässt u.s.w.
Da kommen wir ja hoffentlich auch noch hin. Die Zeit, in der wir leben ist hektisch genug. Manchmal wünsche ich mich in eine Zeit ohne PC, am besten mit Pferdekutschen, schön gemütlich. Aber jetzt wirds dann Philosophisch.
Mit nicht zugelassenen Fahrzeugen, die kein Kennzeichen haben, und eine Höchstgeschwindigkeit von 6 Km/h haben, darf ich auf öffentlichen Straßen fahren, z.B. Dampfwalze. Wer will mich dann belangen, weil ich nicht schneller fahren kann¿
Wenns eine Dampfwalze oder ein Traktor ist, ist einem eh klar, daß der nicht schneller kann. Aber wenn das ein normaler PKW ist dann denk ich mir schon: 'Fahr normal oder wenn du Angsti hast: halte wenigstens ab und zu am Straßenrand und lass die 'normal' fahrenden Autos vorbei!'
Es gibt normale PKW`s, die sind auf 6 Km/h gedrosselt, habe ich schon vor mir gehabt, und dann hinter mir!
Wenn es zu sehr behindert man sich nicht etwas an den Verkehr anpasst und das Fahrzeug in Ordnung ist und schneller fahren könnte ,dann könnte es eine Verwarnung bzw.kleine Geldspende an Vater Staat geben.
Richtgeschwindigkeit ist 130! Mindestgeschwindigkeit 60!
Richtgeschwindigkeit auf der BAB ist 130 km/h
Mindestgeschwindigkeit ist 80 km/h, außer bei Stau o.ä.
Mindestgeschwindigkeit ist 60
Du hast natürlich recht....60km/h ist richtig