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Kann man auch für zu langsames Fahren bestraft werden?

gefragt von Bergwerk08 am 25.10.2008 um 22:55 Uhr

Kennt ihr das auch: man fährt ewig lang hinter einem Schleicher her und hat keine Möglichkeit zu überholen. Man wird ungeduldig und risikobereiter, überholt, wo man normalerweise nicht überholen würde (zB auf der Abbiegespur obwohl man gerade aus fährt). Ich denk mir dann oft, daß sind sicher Leute, die stolz darauf sind, daß sie seit 100 Jahren unfallfrei fahren. Nur: Vor, hinter und neben ihnen baut sich alles ein. Ich bin sicher kein Raser oder ein ungeduldiger Mensch. Aber auch meine Geduld ist enden wollend. Sollten diese Fahrer nicht genauso wie die Schnellfahrer für Langsamfahren bestraft werden, bzw. werden sie es?


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Justmeee
beantwortet von Justmeee am 25. Oktober 2008 22:57
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Habe mal einen Bericht gesehen, wo es einen Strafzettel für zu langsames Fahren auf der Autobahn gab, weil behindert ja auch den Verkehr. Gibt eine Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn von 80 kmh

Kommentar von Simple_avatar8smalltigrib am 25. Oktober 2008 22:59

Richtgeschwindigkeit ist 130! Mindestgeschwindigkeit 60!

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 25. Oktober 2008 22:59

Richtgeschwindigkeit auf der BAB ist 130 km/h

Mindestgeschwindigkeit ist 80 km/h, außer bei Stau o.ä.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 25. Oktober 2008 23:04

Mindestgeschwindigkeit ist 60

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 26. Oktober 2008 06:32

Du hast natürlich recht....60km/h ist richtig


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 25. Oktober 2008 22:56
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Bestraft werden sollten eher Leute, die von einer Abbiegerspur geradeaus fahren.


Eppendorf
beantwortet von Eppendorf am 25. Oktober 2008 22:57
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Wenn du auf der linken Spur mit 60 fährst, kann das als Nötigung gezählt werden.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 25. Oktober 2008 22:58

Das wird eher eine Verkehrsbehinderung sein, keine Nötigung.

Kommentar von Ea8cb9007dff41f07e4710c9bd38c790smallEppendorf am 25. Oktober 2008 23:05

Doch, Nötigung:

http://kuerzer.de/4fE2WM1Fo

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 25. Oktober 2008 23:11

Sorry, aber da stehen "Meinungen", keine Tatsachen. LG

Kommentar von Ea8cb9007dff41f07e4710c9bd38c790smallEppendorf am 25. Oktober 2008 23:15

Sorry, falscher Link.

Trotzdem verbietet es die Straßenverkehrsordnung, ohne triftigen Grund so langsam zu fahren, dass es den Verkehr behindert. Zu langsames Fahren kann sogar strafbar sein. Fährt z. B. jemand auf der Autobahn permanent mit langsamer Geschwindigkeit, wie z. B. 100 km/h auf der linken Spur, obwohl die rechte frei ist und keine Geschwindigkeitsbegrenzung vorliegt, ist das eine Ordnungswidrigkeit und kann unter Umständen als Nötigung gewertet werden. Nötigung liegt dann vor, wenn durch das langsame Fahren andere gezwungen werden, stark zu bremsen oder ebenfalls sehr langsam zu fahren.

http://www.hr-online.de/website/rubriken/ratgeber/index.jsp?rubrik=3642&key=standarddocument33890446&seite=4

http://www.verbraucher-urteile.de/verkehr/noetigungcontent.html (ganz unten)

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 26. Oktober 2008 00:57

danke


Qetan
beantwortet von Qetan am 25. Oktober 2008 22:57
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Wegen Behinderung.


CLHexe75
beantwortet von CLHexe75 am 25. Oktober 2008 22:57
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Wenn diese extrem langsamen Fahrer als Verkehrshindernis gesehen werden, dann müßte das ja so sein.



anonym
beantwortet von Dreal am 25. Oktober 2008 22:58
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ja i glaub des nennt ma dann verkehrsbehinderung


WilliWinzig
beantwortet von WilliWinzig am 25. Oktober 2008 22:58
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ja wenn man den Verkehr behindert, es gibt ja , oft auf Autobahnen, sogar Gebotsschilder mit einer Mindestgeschwindigkeit


Justmeee
beantwortet von Justmeee am 25. Oktober 2008 22:58
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wikipedia: Im Stadtverkehr zum Beispiel 50 km/h: wenn man Fahrzeuge hinter sich hat, die nicht überholen können. Diesen mit einem Tempo von deutlich unter 50 km/h vorherzufahren wäre eine vermeidbare Behinderung und ist daher nicht gestattet.


anonym
beantwortet von xxxwebxx am 25. Oktober 2008 22:56
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Ja, kann man.

Kommentar von Ce4e59039f482a65a443ee194399e03fsmallGrueneFee am 25. Oktober 2008 22:58

jap


schnubbel
beantwortet von schnubbel am 25. Oktober 2008 22:57
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Die genauen Regeln weiß ich jetzt nicht, du kannst ihn aber wegen Nötigung anzeigen.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 25. Oktober 2008 23:00

Nötigung ist, wenn ein Mensch rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung veranlasst wird.

Kommentar von 4a0b6fce0b5399457527c0a723764dd7smallschnubbel am 25. Oktober 2008 23:12

Dann ist es eben Behinderung.

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 25. Oktober 2008 23:42

Nötigung ist, auch in unserem Rechtssystem, ein sehr dehnbarer Begriff.

Gewalt wird bei vielen mit körperlicher Gewalt in Verbindung gebracht. Dem ist aber nicht so!

Es gibt auch Nötigung im Straßenverkehr, obwohl da von körperlicher Gewalt nicht ausgegangen werden kann.

http://www.ra-kassing.de/verkehr/strafre/noetigun/noetalg.htm


Freddie76
beantwortet von Freddie76 am 25. Oktober 2008 22:59
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ja

Kommentar von claudia3341 am 25. Oktober 2008 23:04

wenn in einen 30 bereich nur 20 fährst ist das dein gutes recht siehst du kinder am strassenrand spielen ist es dein gutes recht langsam zu fahren


anonym
beantwortet von majaohnewilli am 25. Oktober 2008 23:04
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Kenn ich leider auch und teile Deine Meinung, daß die Schleicher auch gefährlich sind. Nicht nur die Raser.


gargamel2003
beantwortet von gargamel2003 am 25. Oktober 2008 23:07
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Mich nervt das auch. Ist aber besser, wenn manche Leute langsam fahren, wenn zum Beispiel aufgrund des Alters die Reaktionsfähigkeit nachlässt u.s.w.

Da kommen wir ja hoffentlich auch noch hin. Die Zeit, in der wir leben ist hektisch genug. Manchmal wünsche ich mich in eine Zeit ohne PC, am besten mit Pferdekutschen, schön gemütlich. Aber jetzt wirds dann Philosophisch.


Klau3
beantwortet von Klau3 am 25. Oktober 2008 23:14
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Ja. Z.B auf der Autobahn


anonym
beantwortet von Szintilator am 25. Oktober 2008 23:07
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Mit nicht zugelassenen Fahrzeugen, die kein Kennzeichen haben, und eine Höchstgeschwindigkeit von 6 Km/h haben, darf ich auf öffentlichen Straßen fahren, z.B. Dampfwalze. Wer will mich dann belangen, weil ich nicht schneller fahren kann¿


Kommentar von Bergwerk08 am 25. Oktober 2008 23:13

Wenns eine Dampfwalze oder ein Traktor ist, ist einem eh klar, daß der nicht schneller kann. Aber wenn das ein normaler PKW ist dann denk ich mir schon: 'Fahr normal oder wenn du Angsti hast: halte wenigstens ab und zu am Straßenrand und lass die 'normal' fahrenden Autos vorbei!'

Kommentar von Szintilator am 25. Oktober 2008 23:27

Es gibt normale PKW`s, die sind auf 6 Km/h gedrosselt, habe ich schon vor mir gehabt, und dann hinter mir!


anonym
beantwortet von Service08 am 26. Oktober 2008 01:59
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Wenn es zu sehr behindert man sich nicht etwas an den Verkehr anpasst und das Fahrzeug in Ordnung ist und schneller fahren könnte ,dann könnte es eine Verwarnung bzw.kleine Geldspende an Vater Staat geben.


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