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Kann man auch ein 2mal Bewährung bekommen?

gefragt von atze29 am 15.03.2009 um 14:36 Uhr

Kann man auch ein 2mal Bewährung bekommen? wenn man noch welche hat...meine straftat liegt nun ein jahr zurückstarf


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maxeIputzeI
beantwortet von maxeIputzeI am 15. März 2009 14:37
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d.h. du hast grade bewährung und hast nochmal was ausgefressen? nein dann bekommst du die volle strafe.

Kommentar von Simple_avatar2smallklappgurke am 15. März 2009 14:39

Muss auch sein!

Kommentar von 801090d52032baac0fd3bc44b32e5e0asmallmaxeIputzeI am 15. März 2009 14:41

Ajo sonst hätte die "bewährung" ja keinen sinn ^^


wernilein
beantwortet von wernilein am 15. März 2009 14:37
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das entscheidet das Gericht...


anonym
beantwortet von AnkeHase am 15. März 2009 14:38
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Ich hoffe doch nicht, dass man 2x Bewährung bekommen kann, das liegt ja dann der Bedeutung völlig fern. Du sollst ja die Möglichkeit haben dich in der Gesellschaft zu BEWÄHREN!!


Springfield
beantwortet von Springfield am 15. März 2009 14:39
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Wenn die erste Bewährungsstrafe offentsichtlich nicht ausgereicht hat, hast Du keine zweite verdient


cizmo
beantwortet von cizmo am 15. März 2009 14:40
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Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass es möglich zwei mal Bewährung zu bekommen. Diese beiden Bewährungsstrafen laufen dann parallel nebeneinander.

Gruß Cizmo


Wolli61
beantwortet von Wolli61 am 15. März 2009 14:37
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Nein.


harryohnetoto
beantwortet von harryohnetoto am 15. März 2009 14:39
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Kommt auf die Tatschwere und den Richter drauf an. Wenn der seinen Sozialtag hat, kann es klappen. Du musst natürlich ordentlich auf Mitleid machen.


ullagio
beantwortet von ullagio am 15. März 2009 14:39
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Nein, einmal ist genug


anonym
beantwortet von newcomer am 15. März 2009 14:39
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wenn es unterschiedlichste Delikte sind eventuell

Kommentar von newcomer am 15. März 2009 14:43

z.B. Verkehrsverstoss und Betrug.


Kittymogul
beantwortet von Kittymogul am 15. März 2009 14:40
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Mit nem netten Richter schon. Aber besser ist garkeinen Mist bauen!


LaurenzDO
beantwortet von LaurenzDO am 15. März 2009 14:44
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nicht, wenn es dasselbe delikt ist !


anonym
beantwortet von profitnews am 15. März 2009 14:47
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Kommt darauf an, wie hoch die neue Strafe ist (zusammen über 2 Jahre geht nicht) und welche soziale Prognose Dir gestellt wird.

Du kannst auch mehrfach Bewährung bekommen, doch wenn die merken, dass du Unverbesserlich bist und nicht dazulernen kannst, gehst Du erst mal ab. Die wollen Dich nicht unbedingt einfahren lassen.


anonym
beantwortet von Rolfe am 17. März 2009 20:47
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Das ist möglich. Vor allem dann, wenn die Bewährung aufgrund eines Vorsatzdelikts aus- gesprochen wurde und die 2. Tat fahrlässig war. Aber auch bei Vorsatz der 2. Tat kann man nochmal Bewährung bekommen, wenn es eine artfremde Tat war. Also z.B. 1. Tat: Diebstahl und 2. Tat: Körperverletzung. Das ist immer eine Enzelfallentscheidung.


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