
''typische Berufskleidung''
§ 9 EstG
d. h. wenn du die Kleidung auch privat nutzen kannst, ist der WK-Abzug ausgeschlossen. z. b. der Anzug beim Bänker, die Bluse bei der Kellnerin usw.

Ja aber nur typische Berufskleidung die man auch nur beruflich nutzen kann. Der Anzug für den Bänker geht nicht.