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Kann man Arbeitskleidung die man im beruf nutzt von der Steuer absetzen?

gefragt von veltinssss am 19.11.2008 um 17:42 Uhr

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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 19. November 2008 17:43
5x
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Nicht in jedem Beruf.


wernilein
beantwortet von wernilein am 19. November 2008 17:43
1x
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ja,das geht

Kommentar von 791c3cd3903cd0c5a5c01a754405d5e9smallArwen45 am 19. November 2008 17:44

sogar das Waschen der Kleidung

Kommentar von 41a0ad0b4f875ce09ebb95ca0d1bb0d1smallwernilein am 19. November 2008 17:45

macht der waschautomat..:-))


bitmap
beantwortet von bitmap am 19. November 2008 17:45
1x
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''typische Berufskleidung''

§ 9 EstG

Kommentar von Simple_avatar6smallkleineroteHexe am 19. November 2008 19:13

d. h. wenn du die Kleidung auch privat nutzen kannst, ist der WK-Abzug ausgeschlossen. z. b. der Anzug beim Bänker, die Bluse bei der Kellnerin usw.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 19. November 2008 20:10
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Ja aber nur typische Berufskleidung die man auch nur beruflich nutzen kann. Der Anzug für den Bänker geht nicht.


kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 19. November 2008 17:43
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Ja, Werbungskosten (glaub ich zumindest :))



mcchris
beantwortet von mcchris am 19. November 2008 17:45
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Sicher, als Werbungskosten.


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 19. November 2008 19:19
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Ja


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