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Kann man Anspruch auf Ersatz stellen?

gefragt von SchmusiiSchmusii am 04.11.2009 um 22:02 Uhr

Huhu!

Also: Ich habe mein Handy seit 18 Monaten, also 1 1/2 Jahre. Nun sind aber schon zum 4. Mal die Tasten kaputt. Und das in nicht einmal zwei Jahren.

Ich habe kein Vertragshandy :)

Kann ich trotzdem Anspruch auf ein neues Handy erheben? Denn ich weiß nicht wie es wird, wenn die Garantie abläuft...

Grüße Schmusii


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Misslou
beantwortet von Misslou am 4. November 2009 22:03
0x
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Normalerweise immer nach 2 Jahren


biggie55
beantwortet von biggie55 am 4. November 2009 22:03
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versuch es einfach.du hast 2 jahre garantie.


anonym
beantwortet von anonymlife am 4. November 2009 22:03
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Laut dem Kaufvertrag hat der Verkäufer das Recht das Handy 3. mal zu versuchen zu reparieren nachdem dritten Mal hast du recht auf einen gleichwertigen Ersatzgerät oder deinem Geld

Kommentar von 4af0821a8467371cda1437dcf10641ffsmallSchmusii am 4. November 2009 22:13

Aber wie oben gesagt habe ich ja kein Vertragshandy...


cheezy
beantwortet von cheezy am 4. November 2009 22:03
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du hast das Recht auf 2 Nachbesserungen. Die hattest du ja bereits. Nun kannst du entweder auf ein neues Gerät bestehen, oder vom Kaufvertrag zurücktreten


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