Kann man als zeugin geladen werden, wenn das Verfahren gegen sich selbst eingestellt wurde?
Mein jetziger Exfreund hat mit seinen Freunden eine Straftat begangen bei der ich unbewusst dabei war. Das Verfahren gegen mich wurde eingestellt, da ich ja nichts gemacht habe. Kann ich trotzdem noch als Zeugin geladen werden, um mich nochmal dazu zu äußern, oder reicht die Aussage bei der Polizei?
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Natürlich kannst du als Zeugin geladen werden. Vor allem dann, wenn die oder der Verdächtige irgendwie mit dir in Zusammenhang zu bringen ist (z. B. wenn du in der gleichen Wohnung wohnst, befreundet mit derm oder dem Verdächtigen oder verwandt mit ihr oder ihm bist)
Zudem solltest du dann immer schön brav die Wahrheit sagen, denn irgendwann wird jede Lüge aufgedeckt.
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Ja Du kannst durchaus geladen werden.
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klar kannst du als zeugin vorgeladen werden. Du warst ja bei den Jungs, als die den Mist gemacht haben.
Antworte wahrheitsgemäß, sonst hast du das nächste Verfahren am Hals.
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Wenn sich aus Deiner Aussage erneut ein Tatverdacht gegen Dich ergibt, wirst Du als Beschukdigte vernommen. Es kann zur Anklage kommen und Du kannst verurteilt werden.
Auch als Zeugin hast Du das Recht zu schweigen, wenn Du Dich mit Deiner Aussage selbst belasten würdest. Die Polizei sagt es Dir so nicht unbedingt.
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Na klar kannst du als Zeugin geladen werden.