Frage von smilemeli3 28.08.2012

Kann man als zeugin geladen werden, wenn das Verfahren gegen sich selbst eingestellt wurde?

  • Hilfreichste Antwort von Antidevil95 28.08.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Natürlich kannst du als Zeugin geladen werden. Vor allem dann, wenn die oder der Verdächtige irgendwie mit dir in Zusammenhang zu bringen ist (z. B. wenn du in der gleichen Wohnung wohnst, befreundet mit derm oder dem Verdächtigen oder verwandt mit ihr oder ihm bist)

    Zudem solltest du dann immer schön brav die Wahrheit sagen, denn irgendwann wird jede Lüge aufgedeckt.

  • Antwort von Coschae 28.08.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ja Du kannst durchaus geladen werden.

  • Antwort von Lissi7474 28.08.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    klar kannst du als zeugin vorgeladen werden. Du warst ja bei den Jungs, als die den Mist gemacht haben.

    Antworte wahrheitsgemäß, sonst hast du das nächste Verfahren am Hals.

  • Antwort von BraunerBaer123 29.08.2012

    Wenn sich aus Deiner Aussage erneut ein Tatverdacht gegen Dich ergibt, wirst Du als Beschukdigte vernommen. Es kann zur Anklage kommen und Du kannst verurteilt werden.

    Auch als Zeugin hast Du das Recht zu schweigen, wenn Du Dich mit Deiner Aussage selbst belasten würdest. Die Polizei sagt es Dir so nicht unbedingt.

  • Antwort von nitsrek 28.08.2012

    Na klar kannst du als Zeugin geladen werden.

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