Kommt denk ich auf das Einkommen an. Wenn es wie ein Minijob ist ja, wenn darüber musst du dich selbst versichern!

Ja, aber während des Semesters darf man dann nicht mehr als 400€ verdienen und nicht mehr als 20h arbeiten.
Bei einem Gewerbe liegt die Gewinngrenze bei 355€.
Genaueres weiß die eigene (oder eine beliebige andere) Krankenkasse.
Für Sundenten und Mitversicherte Familienangehörige gelten spezielle Zeit- bzw. Einkommensgrenzen. Frag am besten bei deiner Krankenkasse, wie das in deinem Fall tatsächlich ausieht!
Wenn Sie während Ihres Studiums als so genannter Werkstudent beschäftigt sind, ist diese Tätigkeit versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Dies gilt auch für eine nebenberufliche selbstständige Tätigkeit.
Werkstudenten sind alle, die als ordentlich Studierende einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule eingeschrieben, und währenddessen gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind.
Für die Versicherungs- und Beitragsfreiheit ist ein Vollzeitstudium erforderlich. Studenten der Fernuniversität Hagen müssen zusätzlich nachweisen, dass das Fernstudium tatsächlich auch als Vollzeitstudium ausgeübt wird. Teilnehmer an Studienkollegs und Gasthörer gelten nicht als Studierende.
Das Studium muss Schwerpunkt der Arbeitsleistung (Zeit und Arbeitskraft) des Studenten darstellen und die Beschäftigung von untergeordneter Bedeutung sein. Dieser Grundsatz ist unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts erfüllt, wenn
im Semester nicht mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet wird. In den Semesterferien kann voll gearbeitet werden.
mehr als 20 Stunden wöchentlich gearbeitet wird und die Arbeitszeit überwiegend in den Abend- und Nachtstunden oder am Wochenende abgeleistet wird. Sie muss gegenüber dem Studium aber Nebensache bleiben.
zwar mehr als 20 Stunden wöchentlich, aber befristet auf zwei Monate gearbeitet wird.
Mehrere Beschäftigungsverhältnisse werden zur Beurteilung der Versicherungsfreiheit zusammengerechnet.
Den nächsten Abschnitt verstehe ich in diesem Zusammenhang nicht ganz
Je nach Höhe des Einkommens kann eine bisher bestehende Familienversicherung entfallen.
Wer ein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen von mehr als 355 Euro (Wert für 2008) hat, kann nicht mehr familienversichert sein. Für geringfügig Beschäftigte, die einem so genannten Minijob nachgehen, beträgt die Grenze 400 Euro (Wert für 2008). Zum Gesamteinkommen zählen unter anderem
Einnahmen aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit,
Renten,
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und
Einnahmen aus Kapitalvermögen.
Wird die Einkommensgrenze länger als zwei Monate innerhalb eines Jahres überschritten, endet die Familienversicherung. Sie werden dann in der Regel als Student selbst beitragszahlendes Mitglied.