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Kann man als Vermieter etwas unternehmen, wenn der Mieter einen Kampfhund in der Wohnung hält?

gefragt von gruenbaum am 30.10.2007 um 17:58 Uhr

was für Möglichkeiten hat man diesbezüglich?


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anonym
beantwortet von sosillia am 30. Oktober 2007 18:00
3x
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Der Vermieter kann vom Mieter Unterlassung verlangen und diesen Anspruch klageweise durchsetzen.

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 30. Oktober 2007 18:06

Geht das auch, wenn im Mietvertrag nicht steht, dass Hunder verboten sind?

Kommentar von ecomind am 30. Oktober 2007 18:07

dann ist es schwieriger.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 30. Oktober 2007 18:20

meistens steht aber, so etwas wie "genehmigungspflichtig".


anonym
beantwortet von Regenmacher am 30. Oktober 2007 19:46
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Was sagt denn die Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu dem Thema? Ist das Tier dort bekannt/registiert?


katrice
beantwortet von katrice am 30. Oktober 2007 18:19
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Wenn es im Mietvertrag nicht verboten ist und der Hund andere Mieter nicht stört, können Sie eigentlich nichts machen. Dass seine bloße Anwesenheit so manchen Nachbar nicht schlafen läßt ist kein Grund um den Hund des Hauses zu verweisen. So die grobe Gesetzeslage. Allerdings dürfte es durchaus Gerichte geben die das anders sehen. Trotzdem sollten Sie sich vielleicht erst einmal überlegen weshalb Sie den Hund nicht wünschen. Haben Sie Angst wegen der allgemeinen Panikmache? Dann lassen Sie etwas Zeit vergehen und schauen sich die Sache an. Wenn der Hund und sein Halter!!! sich gut führen spricht doch nichts dagegen. Ist der Hund jedoch nicht gut erzogen und wird dadurch zu einer Bedrohung, können Sie sofort dagegen vorgehen wie von sosilla beschrieben. Überprüfen Sie unabhängig davon, ob der Hund angemeldet ist und einen Wesenstest (wenn erforderlich) mit positivem Ergebnis absolviert hat. Das gibt Ihnen evtl auch etwas mehr Vertrauen in Hund und Halter

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 30. Oktober 2007 18:23

Wobei ich mal sage, daß kein normaler Mensch sich einen Kampfhund zulegt, wenn er nicht irgendwelche Komplexe hat.

Kommentar von Simple_avatar2smallkatrice am 30. Oktober 2007 18:35

Okay ich hatte bis vor 2 Jahren einen Bullmastiff (Gott hab ihn selig) - weche Komplexe hab ich?

Kommentar von Regenmacher am 30. Oktober 2007 19:44

Weiß hier niemand, dafür kennen wir dich noch nicht gut genug.

Kommentar von Catfan am 31. Oktober 2007 07:38

Hallo,das finde ich Quatsch,ein Kampfhund ist ein Hund wie jeder andere auch.Und hat seine Liebhaber überall in jeder Schicht.Das Problem ist wohl eherzum einen das mangelnde Wissen über die Tiere.Kleine Hunde,Schäferhunde ect beissen viel öfters zu..."nur" wenn ein "Kampfhund zu beisst passiert leider mehr. Aber mit Komplexe der Besitzer hat das nichts zu tun.

Kommentar von Simple_avatar2smallkatrice am 31. Oktober 2007 18:54

Vielen Dank! Ich hatte schon Angst hier eine Profilneurose attestiert zu bekommen ;-) Nach meiner Ansicht sind die wirklichen Kampfhunde Jack Russel Terrier. Wenn die ein wenig größer wären dürfte man sie in Deutschland sicher nicht halten.


Mismid
beantwortet von Mismid am 30. Oktober 2007 18:22
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Wenn es eine Eigentümergemeinschaft ist und die per Mehrheitsbeschluß beschließt daß Hundehaltung verboten ist, kann man dies auch durchsetzen wenn nichts im Mietvertrag steht.

Kommentar von Simple_avatar2smallkatrice am 30. Oktober 2007 18:38

Da muss ich dir leider widersprechen. Im Nachhinein geht das nicht. Wenn schon jemand einen Hund hat kann nur weitere Haltung verboten werden. Der bereits vorhandene Hund darf aber bleiben. Hatte den Fall erst kürzlich mit einer Kundin und der Mieterverein gab uns diese Antwort. Stimmte, denn Sie durfte ihren Hund behalten.

Kommentar von C457a976f16fe866efafc545a63e22fcsmallQetan am 30. Oktober 2007 22:21

Ja!


Hunley
beantwortet von Hunley am 31. Oktober 2007 12:55
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Wenn Hundehaltung nicht im Mietvertrag ausgeschlossen ist und der Hund ordnungsgemäß gemeldet ist, den Auflagen entsprechend geführt wird und in dem entsprechenden Bundesland erlaubt ist kannst Du nichts machen.


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