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Kann man als unverheiratetes Paar zusammen eine Rechtsschutzversicherung abschließen?

gefragt von VickiS am 02.07.2008 um 18:48 Uhr

Oder muss jeder seine eigene haben? Was passiert dann wenn man heiratet?


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Reply


anonym
beantwortet von Latexius am 2. Juli 2008 18:51
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Natürlich geht das. Auch ohne Heirat. Allerdings sind dann Rechtsstreite untereinander nicht mitversichert (falls es Streit/Trennung gibt)


andreas48
beantwortet von andreas48 am 2. Juli 2008 18:58
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in der Rechtsversicherung ist wie in der Privathaftpflicht, der eheähnliche Partner mit versichert, ich muss lediglich den Namen angeben..


manu1979
beantwortet von manu1979 am 2. Juli 2008 18:49
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Ja geht, bei meinem Ex war ich auch mit über die Advocard drinnen


anonym
beantwortet von hochglanz am 2. Juli 2008 18:49
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leider getrennt abschließen, bei Verheiratung können die beiden Verträge zusammengelegt werden zu einem Vertrag

Kommentar von 686b3d3e3eb18c2c880da16dc36bedf0smallLaOla60 am 2. Juli 2008 18:51

Falsch!!! Man kann auch in die Rechtschutzversicherung des Partners aufgenommen werden bzw. mitversichert sein.

@ VickiS: Frage die Versicherungsgesellschaft sie werden dir das bestätigen

Kommentar von hochglanz am 2. Juli 2008 18:55

sorry, habe ich bisher noch nicht gehört, dann wird aber bestimmt noch eine Beitragserhöhung dazu kommen, was ist, wenn die beiden womöglich getrennte Wohnungsanschriften haben?

Kommentar von 686b3d3e3eb18c2c880da16dc36bedf0smallLaOla60 am 2. Juli 2008 18:58

gut....das weiß ich dann auch nicht, aber bei gemeinsamer Wohnung ist das definitiv möglich.

Beitragserhöhung gabs damals in meinem Fall nicht


skyseeker
beantwortet von skyseeker am 2. Juli 2008 18:50
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Zuerst jeder seine eigene. Nach der Heirat reicht eine für beide.




Kommentar von 686b3d3e3eb18c2c880da16dc36bedf0smallLaOla60 am 2. Juli 2008 18:59

Auch falsch....siehe meinen Kommentar zu "hochglanz"


anonym
beantwortet von guteAntwort73 am 3. Juli 2008 07:43
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Unverheiratete Paare können in einer RS-Versicherung versichert werden. LaOla60 hat vollkommen Recht - sollte das Paar aber zwei getrennte Wohnungen haben fällt die eheähnliche Lebensgemeinschaft ja weg - und somit benötigt man wiederum doch 2 RS!


anonym
beantwortet von guteAntwort73 am 3. Juli 2008 07:44
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Unverheiratete Paare können in einer RS-Versicherung versichert werden. LaOla60 hat vollkommen Recht - sollte das Paar aber zwei getrennte Wohnungen haben fällt die eheähnliche Lebensgemeinschaft ja weg - und somit benötigt man wiederum doch 2 RS!




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