Musste mich selbstständig machen,damit ich im Bereich Promotion arbeiten kann. Jetzt frag ich mich ,ob es irgendwelche Probleme geben wird,weil ich immer noch bei meiner Mutter versichert bin. Zusätzlich würd ich gern wissen wollen,bis zum welchem Alter kann man bei seinen Eltern mitversichert sein?
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Grundsätzlich haben Anspruch auf Familienversicherung der Ehepartner, der Lebenspartner (steht so in § 10 SGB 5 ohne genau zu definieren was darunter zu verstehen ist) und Kinder von Versicherten wenn diese:
nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind
Kinder sind versichert
http://www.pkv-financial.de/wblog/2005/10/13/stand-der-familienversicherung-in-d...

Ohne lange zu googeln muss ich Dir sagen, dass Sobald Du eigenes Einkomen über die Freibeträge hinaus erzielst - und das wird bei einer fleißigen Promoterin der Fall sein - fällst Du aus der Familienversicherung raus und mußt Dich unter Umständen selbst versichern. Ausnahme: Bundis, FSJlerinnen und Studenten genießen eine Sonderstellng.
Indy72 am 11. Juli 2007 21:40 Erkundige Dich dooch telefonisch bei deiner Krankenkasse!

Sobald Du eine eigene Tätigkeit aufnimmst, musst Du dich auch selbst krankenversichern. Egal ob man Azubi, angestellt oder selbständig ist. Wie Lissa hier schon geschrieben hat, gibt es bei Selbständigen die Einkommensgrenze von einem Siebtel der Bezugsgröße. Wenn man über dieser Grenze liegt muss man sich selbst versichern. Die Bezugsgröße liegt derzeit bei 2450 EUR. Ein Siebtel davon ist demnach 350 EUR. Ich gehe davon aus, dass Du auf jeden Fall über dieser Grenze liegst, ansonsten würde sich der Schritt in die Selbständigkeit gar nicht lohnen. Bei der gesetzlichen Krankenkasse liegt der Mindestbeitrag für Selbständige bei rd. 170 EUR. Wenn Du gut verdienst steigt dieser Beitrag entsprechend. Oder Du läßt dich beraten, ob eine private Krankenversicherung was für dich ist. Hier gibt es auch Angebote für unter 200 EUR Monatsbeitrag, für z.B. eine 22jährige Frau. Dieser Beitrag ist dann einkommensunabhängig.