Ein Bekannter ist auch selbständig und hatte im August auch wegen der Urlaubszeit fast keinen Umsatz machen können. Jetzt kann er nicht einmal seine Miete bezahlen. Ich kann ihm da finanziell aber auch gerade nicht helfen. Gibt es da eine Möglichkeit, über´s Amt einen einmalige Unterstützung zu erfahren.
ja kann er und zwar genau 2 jahre lang es wird geprüft ob die firma eine zukunft hat wenn ja dann bekommt er soviel wie der regelsatz es sagt aber er muss jeden monat nachweisen das er nichts bzw nur wenig verdient hat. meine frau arbeitet bei der arge

Ich habe neulich in der Tagesschau - also die werden keinen Unsinn erzählen - gehört, daß immer mehr Selbständige auf Hartz IV angewiesen sind. Das heißt, JA, es scheint möglich zu sein, muß aber bestimmt mit dem anderen Einkommen verrechnet werden. Und ob es eine einmalige Hilfe gibt oder welche Bedingungen es sind, mußt Du im Arbeitsamt erfragen.
Nein!
Ganz sicher? Auch nicht über´s Sozialamt?
Spare in der Zeit, dann hast du in der Not!
Altes deutsches Sprichwort.
Es ist heutzutage nicht mehr so einfach, ein paar Groschen zurückzulegen, wenn das Geld bei den Leuten nicht mehr so locker sitzt. Gäb´s für Klugscheißen Geld, dann solltest Du ja ausgesorgt haben.
Hab ich so oder so... ;-))

Ja, bekommt er in jedem Fall ... er soll umgehend zum nächstgelegenen Jobcenter gehen und einen Antrag auf ALG II stellen. Auch wenn er nicht alle Unterlagen beisammen hat (auf jeden Fall braucht er den Mietvertrag, Kontoauszüge über die letzten drei Monate mit Nachweis über die Mietzahlungen und die Einkünfte, sowie am Besten auch eine GuV oder EÜ der letzten drei Monate, Personalausweis, Nachweise über Kosten von Versicherungen etc.), soll er sofort den Antrag stellen: denn die ARGE zahlt erst ab Antragstellung, nicht rückwirkend.

Er kann Konkurs anmelden, wenn er überschuldet ist.
Er ist ja nicht überschuldet. Er kann im Moment nur nicht seine Miete bezahlen. Soll er deshalb nun auf die Straße?
firstguardian am 2. September 2009 19:59 Wer seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, der gilt als überschuldet.

Nein, auf was hinauf? das ist eben eines der Risiken, wenn man selbstständig ist...
Nein, gibt über das ARbeitsamt keine Möglichkeit für eine einmalige Unterstützung :(
Und über´s Sozialamt? Oder gibt es diese Einrichtung nicht mehr?
Kithara1 am 2. September 2009 15:50 das Sozialamt ist für Unselbstständige da...nicht für Selbstständige, die keinen Gewinn machen...
Arbeitslose bekommen doch auch Geld. Dein Argument klingt nicht plausibel. Er war in dieser Zeit eben auch mehr oder weniger arbeitslos.
Er redet von einem einmaligen Zuschuss für die Selbstständigkeit vom Arbeitsamt! Und da weiß ich 100%ig, dass es das nicht gibt! Sozialamt schießt sicher was zu seinem Lebensunterhalt dazu denke ich, wenn er unter der Armutsgrenze lebt.. Aber er fragte ja nach einem einmaligen Zuschuss...
STell ansonsten mal einen Antrag bei der Stadt auf aufstockende Sozialhilfe! Hast ja nix zu verlieren....
ich finde es schon recht interessant, wie man hier grad mal so über Selbständige richtet... Solange sie Arbeit schaffen, damit auch Menschen Existenzfähig halten, verantwortung übernehmen..sind sie gut. sobald sie aber durch wirtschaftliche Ausfälle oder dergleichen unverschuldet in einen Engpass geraten-läßt man sie fallen....das gefällt mir ier nicht. Sicherlich wissen die "Schlauen" hier, was es bedeutet einen langen Arbeitstag zu haben, die Last der Verantwortung zu tragen,Gewissen mit Handlung abzuwägen z Bsp. bei bevorstehenden Kündigungen.., Aufträge hereinzubekommen, und und und...Selbständigkeit heißt nicht automatisch reich sein oder ein gutes Auskommen zu besitzen! Rücklagen kann man nicht mehr seit dieser Währung schaffen...Abgaben überwiegen den Einnahmen.. Selbst und ständig heißt, den Mut zu haben nicht auf Kosten anderer Leute zu leben!!!! Sich es nicht so einfach zu machen, wie es vielleicht ginge als Arbeitsloser .. Ich respektiere die Menschen, die arbeiten wollen und aus eigener Kraft etwas schaffen möchten! Bedaure auch diejenigen, die es nicht so gut getroffen haben und nicht einen anständigen Unternehmer zum Chef hatten / haben,sondern knallharte egomanische Manager..denen der Mensch nichts bedeutet-außer Profit und Effizienz....das Ganze ohne Haftung... WIR HABEN EINE KRISE-AUSNAHMEZUSTAND!!!! da sollte das Selbstbereinigungsverfahren (bis hin zur Insolvenz)ausgesetzt werden und ststtdessen die Unternehmen geschützt/ unterstützt werden-damit sie wieder kraftvoll weitermachen können...
..und da soll ein kleiner Selbständiger verstoßen werden?und wird womöglich noch als unfähig bezeichnet...??? Er sollte sich beim Amt erkundigen...da ist er sicher besser aufgehoben....da sitzen nämlich keine Klugschnacker...;) (bitte hier nicht alle diesen Schuh anziehen!! ...aber das ist wohl selbstredend...;) Musste das nur mal loswerden...DANKE Gruß von eine unternehmerin;)
Ne, nur wenn er sich über das Amt selbstständig gemacht hätte! Nennt sich Gründungszuschuss! Er ist aber schon selbstständig! Dann gibt es im Nachhinein keine finanzielle Hilfe!
der gründungs zuschuss beinhaltet das einstiegsgeld das ist klar was anderes aber seit 1.3.2009 können das auch selbständige in anspruch nehmen damit sollen noch mehr pleiten abgewendet werden selbst wenn er angestellte hat wird ihn für 2 Jahre geholfen wie gesagt nur wenn die firma als wirtschaftlich positiv eingestuft wird
Das stimmt nicht ... die Zahlung von ALG II ist nur an die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse gekoppelt, nicht daran, dass die Selbständigkeit mit staatlicher Unterstützung begründet wurde.