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Kann man als Normalsterblicher einfach bei Gericht bei einer Strafverhandlung zuhören?

gefragt von hotelmama am 23.01.2008 um 12:56 Uhr

Ich wollte mal mit unserer 14-jährigen Tochter und ein paar Freundinnen bei einem Gerichtsprozeß im Strafverfahren hier am Amtsgericht zuhören, am liebsten irgendein Verfahren, das Themen aus dem Bereich der Jugendlichen behandtelt, wie z.B. Schwarzfahren, Diebstahl, Körperverletzung oder Drogensachen. Kann man sich das einfach reinsetzen, muss man sich anmelden oder geht das überhaupt nicht.


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Indy72
beantwortet von Indy72 am 23. Januar 2008 12:58
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Ja. Bei normalen Gerichtsprozessen (außer bei Jugendstrafsachen) ist Publikum grundsätzlich zugelassen. Man darf sich zu Beginn der Verhandlung reinsätzen und zuhören. Nur in Ausnahmefällen wird das Publikum vom Richter asugeschlosssen.

Also in die Verhandlungen der Jugendlichen können weder Sie noch Ihre Tochter rein, wenn sie nicht am Prozeß unmittelbar betieligt sind. In Verhandlungen, die unter das Erwachsenenstrafrecht fallen (und aus dem erwähnten Themenkreis gibt es auch jede Menge Auswahl) dürfen Sie selbstverständlich rein. Der unterschied ist grundsätzlich nicht sehr groß.

Kommentar von wender am 23. Januar 2008 13:31

Wieso nicht bei Jugendstrafsachen?? Stehen die unter Naturschutz, gerade dies wäre meiner Meinung nach mal abschreckend wenn dies Schulklassen beobachten dürften.

Kommentar von Simple_avatar6smallIndy72 am 23. Januar 2008 13:38

Das ist zum Schutze der Jugendlichen... vor allzuviel Stress... Apropos... die Verhandlungen im Jugendstrafrecht sind keineswegs abschreckend, sondern normal. Allerdings werden sie nicht vor einem Karrieregeilen Ankläger angeschrienen, sondern der Richter redet paar ernste Worte und... das wars, nachdem er sein Urteil verkündet hatte.

Kommentar von Simple_avatar2smallamiria71 am 23. Januar 2008 14:39

DH leider steht aber draußen nicht dran, welches Thema behandelt wird, oder jetzt neuerdings doch?

Kommentar von Simple_avatar6smallIndy72 am 23. Januar 2008 14:50

Nach den Themen kannst Du dich bei Gericht telefonisch oder persönlich erkundigen. An den Türen steht nur geschrieben, wer beteiligt ist und ob das Publikum zugelassen ist.


anonym
beantwortet von nelson am 23. Januar 2008 12:58
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Das hängt davon ab, ob die Verhandlung öffentlich ist, dann ist das durchaus möglich. Jugendstrafverfahren sind aber grundsätzlich nicht öffentlich. Ich würde mich einfach bei Gericht erkundigen, wann ihr kommen könnt, wann es passt, die haben ja die Termine, wissen, was verhandelt wird und ob es öffentlich ist.


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 23. Januar 2008 13:00
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Wenn es eine öffentliche Verhandlung ist, kann dort jeder mit rein und zuhören. Das steht dann vor dem Gerichtssaal auf der Bekanntmachung, welcher Prozess gerade läuft.

Viele Schulklassen schauen sich das an.

Kommentar von Boldtbregu am 23. Januar 2008 13:10

...und Rentner, da gibt es regelrechte Dauergäste!

Kommentar von D098225cf3ff6da2a0857076d3005c1dsmallKatzentatze am 23. Januar 2008 13:12

Das kann ich mir gut vorstellen.

Kommentar von Ffcb28e9f0165cf4d03d78d8ee843b6asmalltommes85 am 23. Januar 2008 14:14

warum nicht, ist sicher interessanter als die gerichtsshows im TV.


anonym
beantwortet von Eddy21 am 23. Januar 2008 15:11
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Bei Jugend Strafsachen wirst Du keinen Erfolg haben, es sei denn deine Tochter wird als Zeugin vernommen !

Bei Jugendstrafsachen sind in der Regel Zuhörer ausgeschlossen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit !


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