Ich wollte mal mit unserer 14-jährigen Tochter und ein paar Freundinnen bei einem Gerichtsprozeß im Strafverfahren hier am Amtsgericht zuhören, am liebsten irgendein Verfahren, das Themen aus dem Bereich der Jugendlichen behandtelt, wie z.B. Schwarzfahren, Diebstahl, Körperverletzung oder Drogensachen. Kann man sich das einfach reinsetzen, muss man sich anmelden oder geht das überhaupt nicht.
Ja. Bei normalen Gerichtsprozessen (außer bei Jugendstrafsachen) ist Publikum grundsätzlich zugelassen. Man darf sich zu Beginn der Verhandlung reinsätzen und zuhören. Nur in Ausnahmefällen wird das Publikum vom Richter asugeschlosssen.
Also in die Verhandlungen der Jugendlichen können weder Sie noch Ihre Tochter rein, wenn sie nicht am Prozeß unmittelbar betieligt sind. In Verhandlungen, die unter das Erwachsenenstrafrecht fallen (und aus dem erwähnten Themenkreis gibt es auch jede Menge Auswahl) dürfen Sie selbstverständlich rein. Der unterschied ist grundsätzlich nicht sehr groß.
Das hängt davon ab, ob die Verhandlung öffentlich ist, dann ist das durchaus möglich. Jugendstrafverfahren sind aber grundsätzlich nicht öffentlich. Ich würde mich einfach bei Gericht erkundigen, wann ihr kommen könnt, wann es passt, die haben ja die Termine, wissen, was verhandelt wird und ob es öffentlich ist.

Wenn es eine öffentliche Verhandlung ist, kann dort jeder mit rein und zuhören. Das steht dann vor dem Gerichtssaal auf der Bekanntmachung, welcher Prozess gerade läuft.
Viele Schulklassen schauen sich das an.
...und Rentner, da gibt es regelrechte Dauergäste!
Katzentatze am 23. Januar 2008 13:12 Das kann ich mir gut vorstellen.
tommes85 am 23. Januar 2008 14:14 warum nicht, ist sicher interessanter als die gerichtsshows im TV.
Bei Jugend Strafsachen wirst Du keinen Erfolg haben, es sei denn deine Tochter wird als Zeugin vernommen !
Bei Jugendstrafsachen sind in der Regel Zuhörer ausgeschlossen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit !
Wieso nicht bei Jugendstrafsachen?? Stehen die unter Naturschutz, gerade dies wäre meiner Meinung nach mal abschreckend wenn dies Schulklassen beobachten dürften.
Das ist zum Schutze der Jugendlichen... vor allzuviel Stress... Apropos... die Verhandlungen im Jugendstrafrecht sind keineswegs abschreckend, sondern normal. Allerdings werden sie nicht vor einem Karrieregeilen Ankläger angeschrienen, sondern der Richter redet paar ernste Worte und... das wars, nachdem er sein Urteil verkündet hatte.
DH leider steht aber draußen nicht dran, welches Thema behandelt wird, oder jetzt neuerdings doch?
Nach den Themen kannst Du dich bei Gericht telefonisch oder persönlich erkundigen. An den Türen steht nur geschrieben, wer beteiligt ist und ob das Publikum zugelassen ist.