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Kann man als Mitarbeiter eines kirchlichen Krankenhausträgers einen Nebenjobs annehmen ?

gefragt von Liborius am 07.10.2009 um 0:14 Uhr

Hey, ich bin durch einen ahnungslosen Bankkaufmann in finanzielle Not geraten. Er riet mir zu einem Kontokredit,hat mir einige "Vorteile",wie er meinte gesagt,was wie ich jetzt weiß,absoluter Quatsch war. Denn seit dem ich diesen "Superkredit "laufen habe,praktisch zahlungsunfähig bin,was dieser Herr nicht einsieht,denn er bleibt auf seinem Standpunkt. Heute Morgen war ein erneuter Termin,ganz hoffnungsvoll bin ich zur Bank,denn man hat auch meinen Dispo von 1500,-€auf 500,,-€ herabgesetzt,heute setzt der Herr wenigstens den Dispo hoch ,endlich kannst Du alle Rechnungen bezahlen.Denkste,nein dann setzen wir doch dne Betrag von der Eurocard noch runter und Autofahren und einkaufen brauchen Sie in Zukunft ja auch nicht mehr(Völliger Quatsch,ich wohne etwa eine viertel Stunde Fußweg von meinem Arbeitsplatz entfernt ) Und Sie kommen doch auch mit einem kleineren Dispo aus ( Hallo,ich bin Wohnugseigentümerin,ich habe laufende Kosten,wovon soll ich leben ).Eines muß ich noch sagen,den besagten Kredit wollte ich überhaupt nicht . Nun meine Frage,wie kann ich mein Geldproblem lösen,kann ich als Mitarbeiterin eines kirchlichen Hauses einen Nebenjob annehmen ? Denn ich habe irgendwie keine Lust mehr mit dieser " Knalltüte zu verhandeln .

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Dispo x 153 Nebenjobs x 45 Bankberater x 2

anonym
beantwortet von Stephan73 am 7. Oktober 2009 00:19
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Egal, wo du arbeitest und was du machst. Du darfst immer einen Nebenjob annehmen. Du mußt nur deinen Vorgesetzten informieren, der Job darf deine Leistungen in deiner Haupttätigkeiten nicht beeinträchtigen, und du darfst nicht in einem Konkurrenzunternehmen tätig sein.


angelinajolie
beantwortet von angelinajolie am 7. Oktober 2009 00:17
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"....kann ich als Mitarbeiterin eines kirchlichen Hauses einen Nebenjob annehmen ?...."

schau in Deinen Arbeitsvertrag, da müsste stehen, ob Du das darfst! :-/


auchmama
beantwortet von auchmama am 7. Oktober 2009 00:17
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Wende Dich doch mal an den Bankdirektor. Banken kann man bei falscher Beratung auch haftbar machen...LG


biggie55
beantwortet von biggie55 am 7. Oktober 2009 00:16
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frag doch deinen arbeitgeber,mehr wie nein sagen kann er nicht.


SevenStarMantis
beantwortet von SevenStarMantis am 7. Oktober 2009 00:15
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Ja, er darf den Dienstbetrieb nur nicht beeinträchtigen und muss NUR angezeigt werden.


anonym
beantwortet von matsch01 am 20. November 2009 17:19
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geht auf jeden Fall und vielleicht kann dir www.wb-handelsgesellschaft.de helfen


bitmap
beantwortet von bitmap am 7. Oktober 2009 00:22
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Bei den kirchlichen Trägern gelten irgendwelche tarifvertragsähnlichen Vereinbarungen (AVR Diakonie, AVR Caritas, BAT-KF usw.). Ohne zu wissen was davon per Arbeitsvertrag gilt und was dann dort zur Nebentätigkeit steht, kann man nichts dazu sagen.


Paperkite
beantwortet von Paperkite am 7. Oktober 2009 00:21
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Nicht so einfach, geht aber. Arbeitgeber informieren, wenn de was dagegen hat: Pech. Lohnt sich nicht zu streiten. Lieber intregieren, es findet sich immer etwas.


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