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Kann man als Minderjähriger allein ausziehen?

gefragt von LittleSultanaLittleSultana am 25.05.2009 um 14:15 Uhr

Kann den jemand der angenommen 17 Jahre alt ist von seinem Elternhaus ausziehen, wenn derjenige Schwierigkeiten mit seiner Familie hat? Wenn es keine größeren Probleme sind, muss man bis zum 26. Lebensjahr bei seinen Eltern wohen, solang man nicht selber für sich sorgen kann. Wie ist es aber wenn man sich wegen seinen Eltern z. B. rizt? Oder wenn man eine Therapie macht - erfolglos? Gibt es gesetzliche Vorschriften, die einem sagen, ab wann ein Jugendlicher ausziehen kann? Danke im Vorraus für die Antworten.


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Cocuss
beantwortet von Cocuss am 25. Mai 2009 14:17
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mit 16 kannst du das aber in ein betreutes wohnheim


anonym
beantwortet von user33 am 25. Mai 2009 14:18
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Du kannst mit 17 ausziehen, Hilfe und Rat erteilt die Familien Bildungsstätte, das Caritas, Jugendamt und andere Einrichtungen. Dann werden Hilfen angeboten wie: betreutes Wohnen oder Wohngelder etc pp. Alles ganz einfach, wenn man weis wie


treckers
beantwortet von treckers am 25. Mai 2009 14:21
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Wenn Du so arge Probleme zu Hause hast, solltest Du Dich ans Jugendamt wenden. Die stecken Dich sicher nicht gleich in ein Heim, da gibt es noch ganz andere Möglichkeiten, z.B. ein Wohnheim für Teenager mit den gleichen Schwierigkeiten. Du kannst auch den Arzt Deines Vertrauens ansprechen, ober eine Idee hat oder einen Vertrauenslehrer! Aber wichtig ist, dass Du etwas unternimmst und Dich nicht weiter selbst verletzt! Ich wünsche Dir viel Glück!!!


Kaemmerer
beantwortet von Kaemmerer am 25. Mai 2009 14:16
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Ab 18. kannst Du ausziehen, vorher nicht! Vorschriften siehe Jugendschutzgesetz, ab 18. bist Du Erwachsen und kannst ausziehen, vorausgesetzt Du hast das Geld dafür. Mit 16. gilt nur beim Einverständnis der Eltern, was in dem Fall wohl nicht gegeben ist!

Kommentar von E72790c0a637d943e52aa0766b802e10smallGlaubenskrieger am 25. Mai 2009 14:18

Falsch nach einverständniss der Eltern ab 16 Jahren und wenn die nicht einverstanden sind geht das auch übers Jugendamt!

Kommentar von 0fd3c70d865bd54c49a0583bf753c97csmallKaemmerer am 25. Mai 2009 14:19

bitte genau lesen!


krizekrazi
beantwortet von krizekrazi am 25. Mai 2009 14:16
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Als Minderjähriger bist du auf das Wohl deiner elter angewiesen


FunSel
beantwortet von FunSel am 25. Mai 2009 14:17
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ab 16 kann man ausziehen wenn die eltern einverstanden sind


anonym
beantwortet von Mentolo am 25. Mai 2009 14:17
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jugendamt& psychologe kommt dann

also ja nur das du dann ins heim kommst ;D


anonym
beantwortet von anjanni am 25. Mai 2009 14:19
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Mußt Du Dich ans Jugendamt wenden.

Es gibt z.B. Wohngruppen. Aber manchmal genehmigen sie Dir auch eine eigene Wohnung.


anonym
beantwortet von lisa2 am 25. Mai 2009 14:19
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Du kannst ausziehen und es durch das Jugendamt finanzieren und gegen den Willen deiner Eltern durchsetzen lassen. Leider genießt du mit 17 noch nicht die vollen bürgerlichen Freiheitsrechte.

Du solltest auf jeden Fall eine Beratunsstelle aufsuchen und bei Straftaten der Eltern gegen dich die Polizei und sofortige Inobhutnahme verlangen.


anonym
beantwortet von lausepelz am 25. Mai 2009 14:21
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Du solltest warten bis Du 18 bist wenn es auch schwerfällt, wenn Du Scheiße baust dann sollen Deine Eltern für Dich den Kopf hinhalten


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