
Aber nur den Familiennamen
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Die Ehegatten können durch Erklärung einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen. Als Ehenamen kann der Geburtsname des Mannes oder der der Frau gewählt werden. Entscheiden sich die Ehegatten gegen einen gemeinsamen Ehenamen, so führt jeder seinen vor der Eheschließung gültigen Namen weiter.
Klar geht das - und zwar ganz ohne Probleme. Wenn das Aufgebot bestellt wird auf dem STandesamt, einfach als gemeinsamen Namen den Deiner zukünftigen Frau angeben. Schon ist das erledigt.

Ja logisch.
Wir leben im Jahr 2009 da kann man noch ganz andere Sachen machen :-)
klar, es gibt bei der Namenswahl keinen Untershied zwischen Mann und Frau. Du kannst entweder deinen Namen behalten, den Der Frau annehmen oder einen Doppelnamen, wobei eventuelle Kinder nicht den Doppelnamen führen dürfen
Ja na klar ist das möglich, natürlich nur bei "richtiger" Heirat. Wenn nur kirchlich geheiratet wird,ändert sich am Namen nichts.
ja, inzwischen schon. in der zeit von meinen großeltern ging das noch nicht.