hatte vor vier jahren privat konkurs die es noch drei jahre lauft, und seit drei jahren bin ich geselschafter in meiner bau unternehmen,momentan habe von gericht einen einladung bekommen wegen firmen konkurs eröfnung.was konnte ich vornehmen,was kann es pasieren,oder was kann pasieren wenn ich mich selber konkurs melde vorher.
Hmmm, wie willst Du denn Konkurs anmelden? Bist Du doch schon.... BTW, der Begriff ist veraltet, sollte eigentlich Insolvenz heissen. Und was den "Firmenkonkurs" angeht, kann man hier nur raten:
was soll das heissen, eine "Einladung vom Gericht"? Geht es hier um ein "normales" Insolvenzverfahren? Oder geht es um Ermittlungen etwa wg. Insolvenzverschleppung oder dergleichen?
Als Gesellschafter bist du IMHO nur mit deinem Gesellschaftsanteil haftbar (den Du auch evtl. nachzahlen müsstest, falls noch nicht geschehen); wenn Du nicht auch gleichzeitig Geschäftsführer einer GmbH (reden wir hier von einer GmbH?) warst, hast Du ansonstem mit der Insolvenz der GmbH wenig zu tun.
Wenn Du erst nach Aufhebung Deines privaten Insolvenzverfahrens in die Gesellschaft eingetreten bist, sehe ich da keine Probleme für dich (solange Du natürlich im Insolvenzverfahren kein Vermögen verschwiegen hast...)