Kann man als Ehepaar auch kurz vor der Rente die Kindererziehungszeiten tasuchen, damit ich meinem Partner helfen kann, bestimmte Rentenvoraussetzungen schneller zu erfüllen?
Mehrfach kann die Verteilung der Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten geändert werden. Es ist aber nicht möglich, dass ein Partner die Kindererziehungszeit und der andere gleichzeitig die Berücksichtigungszeit beansprucht. Die vorgenommene Änderung gilt ab der Antragstellung beziehungsweise rückwirkend für zwei Monate. Soll eine Änderung für weiter zurückliegende Zeiträume erfolgen, muss dies begründet werden. Hat beispielsweise der Vater während der gesamten Zeit das Kind betreut und soll die vollständige Kindererziehungszeit von 36 Monaten rückwirkend auf ihn übertragen werden, muss dies nachgewiesen werden können.
http://www.vedix.de/kindererziehungszeiten-optimal-verteilen-bringt-mehr-rente-f...
Einfach so kann man keine Kindererziehungszeiten tauschen.
Normalerweise muss eine gemeinsame Erklärung, wem die Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten zugeordnet werden sollen, für die Zukunft abgegeben werden.
Für Kinder, die vor 1986 geboren wurden, gab es eine Frist, bis wann eine gemeinsame Erklärung abgegeben werden konnte, die längst abgelaufen ist.
Kindererziehungszeiten werden nachträglich dem Elternteil zugeordnet, der das Kind überwiegend erzogen hat.
Auch hier empfehle ich ein Beratungsgespräch bei der Rentenversicherung.