
Solange im Arbeitsvertrag nichts oder nichts anderes festgelegt wurde, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Auszug aus §622 BGB: (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Quelle: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/RechtA-Z/al/gesetzliche_kuendigungsfristen.php

das steht in deinem arbeitsvertrag den du sicherlich bekommen hast

Du kannst ohne Angabe von Gründen kündigen, aber 14 Tage Kündigungsfrist musst du einhalten.
Für die Probezeit ist meist eine fristlose Kündigung vereinbart. Ist das nicht geschehen, gelten 14 Tage.
lies dir deinen arbeitsvertrag genau durch, da stehts drin

auch in der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist. Schau mal in deinen Arbeitsvertrag.
in der Probezeit hast du doch noch kein Arbeitsvertag oder?
Den Arbeitsvertrag bekommt man vor Arbeitsantritt. Darin ist die Probezeit geregelt sowie Kündigungsfristen, Rechte, Pflichten und Ansprüche. In der Regel ist eine fristlose Kündigung für AN und AG möglich.

Na, wenn die der AG ohne Angabe von Gründen einfach kündigen kann, kannst du dich selbst auch einfach dazu entscheiden zu kündigen ohne Angabe von Gründen oder Einhaltung einer Kündigungsfrist in der Probezeit. Gleiches Recht für alle
wenn keine sondervereinbarung im arbeitsvertrag steht, dann können beide seiten, egal, ob arbeitnehmer oder arbeitgeber, in der probezeit mit sofortiger wirkung, ohne angabe von gründen, kündigen
In der Probezeit kann jederzeit von Arbeitnehmer und/oder Arbeitgeber gekündigt werden ohne einhalten von Fristen
In der Probezeit kann jederzeit von Arbeitnehmer und/oder Arbeitgeber gekündigt werden ohne einhalten von Fristen

In der Probezeit gilt meist eine Kündigungsfrist von 14 Tagen , jedoch gibt es auch Betriebe in denen eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart worden ist.
Wie es bei dir ist, steht ganz genau in deinem Arbeitsvertrag.

Die gesetztliche Kündigungsfrist für beide Seiten während der Probezeit beträgt 14 Tage.
Allerdings muß keiner von beiden Gründe angeben.