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Kann man als Arbeitnehmer in der Probezeit einfach kündigen oder muss man eine Frist einhalten?

gefragt von raymen am 05.08.2009 um 16:55 Uhr

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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


ameise99
beantwortet von ameise99 am 5. August 2009 17:24
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Hilfreichste Antwort

Solange im Arbeitsvertrag nichts oder nichts anderes festgelegt wurde, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Auszug aus §622 BGB: (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Quelle: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/RechtA-Z/al/gesetzliche_kuendigungsfristen.php


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MoxFoulder
beantwortet von MoxFoulder am 5. August 2009 16:57
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das steht in deinem arbeitsvertrag den du sicherlich bekommen hast


Kittymogul
beantwortet von Kittymogul am 5. August 2009 16:57
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Du kannst ohne Angabe von Gründen kündigen, aber 14 Tage Kündigungsfrist musst du einhalten.


anonym
beantwortet von rumpi am 5. August 2009 16:57
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Für die Probezeit ist meist eine fristlose Kündigung vereinbart. Ist das nicht geschehen, gelten 14 Tage.


Kroeger
beantwortet von Kroeger am 5. August 2009 16:57
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lies dir deinen arbeitsvertrag genau durch, da stehts drin


Neufiliebe
beantwortet von Neufiliebe am 5. August 2009 16:58
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auch in der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist. Schau mal in deinen Arbeitsvertrag.


svanny
beantwortet von svanny am 5. August 2009 16:57
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Auch für dich ist es eine Probezeit.


anonym
beantwortet von Marco23523 am 5. August 2009 16:57
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in der Probezeit hast du doch noch kein Arbeitsvertag oder?

Kommentar von michinef am 5. August 2009 17:02

Den Arbeitsvertrag bekommt man vor Arbeitsantritt. Darin ist die Probezeit geregelt sowie Kündigungsfristen, Rechte, Pflichten und Ansprüche. In der Regel ist eine fristlose Kündigung für AN und AG möglich.


DanielsGirl
beantwortet von DanielsGirl am 5. August 2009 16:58
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Na, wenn die der AG ohne Angabe von Gründen einfach kündigen kann, kannst du dich selbst auch einfach dazu entscheiden zu kündigen ohne Angabe von Gründen oder Einhaltung einer Kündigungsfrist in der Probezeit. Gleiches Recht für alle


anonym
beantwortet von yildiz1 am 5. August 2009 16:58
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wenn keine sondervereinbarung im arbeitsvertrag steht, dann können beide seiten, egal, ob arbeitnehmer oder arbeitgeber, in der probezeit mit sofortiger wirkung, ohne angabe von gründen, kündigen


anonym
beantwortet von chmoti88 am 5. August 2009 16:58
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In der Probezeit kann jederzeit von Arbeitnehmer und/oder Arbeitgeber gekündigt werden ohne einhalten von Fristen


anonym
beantwortet von chmoti88 am 5. August 2009 16:59
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In der Probezeit kann jederzeit von Arbeitnehmer und/oder Arbeitgeber gekündigt werden ohne einhalten von Fristen


moon73
beantwortet von moon73 am 5. August 2009 17:04
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In der Probezeit gilt meist eine Kündigungsfrist von 14 Tagen , jedoch gibt es auch Betriebe in denen eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart worden ist.

Wie es bei dir ist, steht ganz genau in deinem Arbeitsvertrag.


sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 5. August 2009 17:06
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Die gesetztliche Kündigungsfrist für beide Seiten während der Probezeit beträgt 14 Tage.

Allerdings muß keiner von beiden Gründe angeben.


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