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Kann man alle Versicherungen bei Beitragserhöhnung kündigen ?

gefragt von anstosser am 03.08.2007 um 9:07 Uhr

Die Autoiversicherung kann man ja bei Beitragserhöhung kündigen. Gilt das auch für ander Versicherungen ?


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Kabark
beantwortet von Kabark am 3. August 2007 09:27
4x
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Bei Beitragserhöhungen kann nur gekündigt werden, wenn der Versicherungsschutz nicht ebenfalls angehoben wurde und der Vertrag nach dem 01.07.1994 geschlossen wurde.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 3. August 2007 09:59

wenn eine Versicherung vor 1994 abgeschlossen wurde kann sie sowieso jährlich gekündigt werden. Und Erhöhungen der Versicherungsleistungen müssen vertraglich vereinbart sein. Sonst könnte ja jede Versicherung einfach zusätzliche Leistungen einbauen und den Beitrag damit massiv erhöhen ohne daß der Versicherungsnehmer kündigen könnte

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 3. August 2007 11:18

Was hältst Du von § 31 VVG?


andreas48
beantwortet von andreas48 am 3. August 2007 09:13
3x
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das gilt grundsätzliche für alle Versicherungen, denn eine Beitragserhöhung ist ein außerordentlicher Kündigungsgrund. Allerdings sind Beitragserhöhungen nicht zu verwechseln mit Lebens-, Renten und Unfall-versicherungen mit Dynamik. Erhalte ich dort die Mitteilung , daß auf Grund eigeschlossener Dynamik sich die Prämie erhöht, habe ich eine 4-wöchige Widerspruchsfrist

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 3. August 2007 09:41

Wo steht das mit dem außerordentlichen Kündigungsgrund?

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 3. August 2007 09:46

im VVG

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 3. August 2007 09:51

§§?

Kommentar von F4da1143171c541e4421dc3718f10bdesmallPatron am 3. August 2007 10:43

google fragen

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 3. August 2007 12:15

Quelle nennen wär' gescheiter.


fourseasons
beantwortet von fourseasons am 3. August 2007 09:13
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Es gibt, soweit ich weiß, eine gewisse Grenze der "Beitragsanpassung", ab der man kündigen kann.

Die Versicherung ist aber verpflichtet, darauf hinzuweisen. Ergo kannst due es, notfalls mit der Lupe, irgendwo selbst herausfinden.


anonym
beantwortet von micha1979 am 4. August 2007 21:41
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§ 31 VVG ist richtig


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