Die Autoiversicherung kann man ja bei Beitragserhöhung kündigen. Gilt das auch für ander Versicherungen ?
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Bei Beitragserhöhungen kann nur gekündigt werden, wenn der Versicherungsschutz nicht ebenfalls angehoben wurde und der Vertrag nach dem 01.07.1994 geschlossen wurde.

das gilt grundsätzliche für alle Versicherungen, denn eine Beitragserhöhung ist ein außerordentlicher Kündigungsgrund. Allerdings sind Beitragserhöhungen nicht zu verwechseln mit Lebens-, Renten und Unfall-versicherungen mit Dynamik. Erhalte ich dort die Mitteilung , daß auf Grund eigeschlossener Dynamik sich die Prämie erhöht, habe ich eine 4-wöchige Widerspruchsfrist
Kabark am 3. August 2007 09:41 Wo steht das mit dem außerordentlichen Kündigungsgrund?

Es gibt, soweit ich weiß, eine gewisse Grenze der "Beitragsanpassung", ab der man kündigen kann.
Die Versicherung ist aber verpflichtet, darauf hinzuweisen. Ergo kannst due es, notfalls mit der Lupe, irgendwo selbst herausfinden.
wenn eine Versicherung vor 1994 abgeschlossen wurde kann sie sowieso jährlich gekündigt werden. Und Erhöhungen der Versicherungsleistungen müssen vertraglich vereinbart sein. Sonst könnte ja jede Versicherung einfach zusätzliche Leistungen einbauen und den Beitrag damit massiv erhöhen ohne daß der Versicherungsnehmer kündigen könnte
Was hältst Du von § 31 VVG?