Ein Bekannter hat eine Frage zur Altersteilzeit: Er wird im Oktober 57. Von November 2009 bis Oktober 2015 würde er gerne in Altersteilzeit gehen. Dann hätte er 45 JAhre gearbeitet und könnte mit 63 in Rente gehen. Allerdings mit etwa 9% ABzug we er sagt. Er fragt sich deshalb, ob es eine Möglichkeit gibt, diesen Abzug zu umgehen, etwa indem er noch 2 JAhre Arbeitslosengeld beanspruchen würde. Ginge Das? Danke für Antworten!
Ich würde den Abschlag anders umgehen. Wer 45 Beitragsjahre hat, kann auch in Zukunft mit 65 in Rente gehen ohne Abschlag. Wer aber diese 45 Jahre nicht erreicht, muss je nach Geburtsjahr bis zu zwei Jahre länger arbeiten, für eine Rente ohne Abschlag. Wenn man mit 65 Jahren in Rente gehen will, ohne 45 Beitragsjahre zu haben, fallen Rentenabzüge an (0,3 Prozent je Monat). Wenn du jetzt speziell die Altersteilzeit ansprichst, hat dein Kollege schon die Möglichkeit, nach der Altersteilzeit-Arbeit sich arbeitslos zu melden, wodurch er Abschläge verhindert. Viele Arbeitsagenturen lehen dies zuerst ab, allerdings hat ein Arbeitnehmer nach Beendigung der altersteilzeit-Arbeit Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das ist geregelt im Sozialgesetzbuch, Paragraph 117.
Da müsste er in seinem Altersteilzeitvertrag nachsehen, ob das für ihn möglich ist. In vielen Verträgen steht nämlich, dass man sich verpflichtet, nach der Altersteilzeit nahtlos eine Altersrente zu beziehen.