
ja, aber es gibt einen großen Unterschied:
Du mußt die Beteiligung als Fremdkapital bzw. Darlehen in deiner Bilanz ausweisen. Denn nichts anderes ist das Geld der stillen Beteiligung, ein Darlehen mit variabler Verzinsung. Anders bei einer echten Beteiligung, wo das Kapital als Eigenkapital ausgewiesen wird, da die stillen Teilhaber mit ihrem Kapital tatsächlich haften. Das läßt sich auch nicht durch vertragliche Vereinbarungen ändern.
Dies kann sehr wichtig sein, wenn Du z.B. ein Bankdarlehen haben möchtest. Und es hat Auswirkung auf die Gewerbesteuer. Machst Du das nicht, ist es Bilanzfälschung.

Ja, Du kannst auch 5 oder 10 haben. Sie treten nur nicht nach außen in Erscheinung.