Wenn ein Verrechnungsscheck auf seinen eigenen Namen ausgestellt ist, kann dieser auch von einer anderen Person (Verlobten etc...) mit einer Vollmacht eingelöst werden ?
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ich denke schon. aber dein lebenspartner muss auf der rückseite vom scheck unterschreiben
Muss der jenige unterschreiben auf dem der Scheck läuft, oder die Person, die den Scheck einlöst ?
simba67 am 1. Juli 2009 08:58 der auf dem der scheck läuft
Ich habe ein mal den Lohncheck von Freundin von mir eingelöst sogar in mein Konto,weil sie damals kein hatte.Das ging ohne Probleme.

Ja mit Einwilligungserklärung das heisst wenigstens mit Unterschrift und Ausweis!!

Auf Deinem oder seinem Konto?
Auf Deinem Konto geht das problemlos. Auf seinem Konto mit Vollmacht auf alle Fälle, sonst kommt es ein bißchen auf die Bank und den Sachbearbeiter an.
Bei mir hat schon in beide Fälle ohne Vollmacht geklappt.