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Kann Lebenspartner auch den Verrechnungsscheck einlösen ?

gefragt von Wolfgang6781Wolfgang6781 am 01.07.2009 um 8:51 Uhr

Wenn ein Verrechnungsscheck auf seinen eigenen Namen ausgestellt ist, kann dieser auch von einer anderen Person (Verlobten etc...) mit einer Vollmacht eingelöst werden ?


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anonym
beantwortet von newcomer am 1. Juli 2009 08:52
6x
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Mit Vollmacht und Ausweis ja


simba67
beantwortet von simba67 am 1. Juli 2009 08:52
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ich denke schon. aber dein lebenspartner muss auf der rückseite vom scheck unterschreiben

Kommentar von Simple_avatar2smallWolfgang6781 am 1. Juli 2009 08:54

Muss der jenige unterschreiben auf dem der Scheck läuft, oder die Person, die den Scheck einlöst ?

Kommentar von B60cbce2b9837f6e83ccb82699c3c260smallsimba67 am 1. Juli 2009 08:58

der auf dem der scheck läuft


schnee27
beantwortet von schnee27 am 1. Juli 2009 08:54
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Ich habe ein mal den Lohncheck von Freundin von mir eingelöst sogar in mein Konto,weil sie damals kein hatte.Das ging ohne Probleme.


HERS100
beantwortet von HERS100 am 1. Juli 2009 08:55
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Ja mit Einwilligungserklärung das heisst wenigstens mit Unterschrift und Ausweis!!


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 1. Juli 2009 08:55
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Auf Deinem oder seinem Konto?

Auf Deinem Konto geht das problemlos. Auf seinem Konto mit Vollmacht auf alle Fälle, sonst kommt es ein bißchen auf die Bank und den Sachbearbeiter an.

Kommentar von Simple_avatar3smallschnee27 am 1. Juli 2009 09:01

Bei mir hat schon in beide Fälle ohne Vollmacht geklappt.


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