ETEAM am 19.12.2006 um 22:36 Uhr
Auf der Baustelle alle möglichen Pfandflaschen eingesammelt, im nahegelegenden Lebensmittelladen wurden nur die Flaschen angenommen, die dort verkauft werden, obwohl es alles Pfandflaschen waren. Begründung:Geschäft unter 200qm ist von der Gesetzespflicht befreit
Hallo ETEAM,
der Händler ist durchaus im Recht:
Ich zitiere aus der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Abfallverordnung) Abschnitt 2, §6, zu finden z.B. unter:
http://www.drs.baden-wuerttemberg.de/Download/508CFF2F/00/072811859.htm
>"Für Vertreiber mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 m2 beschränkt sich die Rücknahmeverpflichtung auf die Verpackungen der Marken, die der Vertreiber in Verkehr bringt."
Natürlich haben reine Getränkehändler ganz andere Möglichkeiten als kleine Lebensmittelläden und können es sich daher auch leisten, hier mehr Kulanz zu zeigen.
Viele Grüße
Uta
(goomood)

Also, ich habe zwei kleine Getränkehändler in meiner Umgebung. Dort geht Alles.