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Kann Lebensmittelgeschäft unter 200qm Annahme von PET Plastikpfandflaschen verweigern,Gesetzesgrundlage?

gefragt von ETEAMETEAM am 19.12.2006 um 22:36 Uhr

Auf der Baustelle alle möglichen Pfandflaschen eingesammelt, im nahegelegenden Lebensmittelladen wurden nur die Flaschen angenommen, die dort verkauft werden, obwohl es alles Pfandflaschen waren. Begründung:Geschäft unter 200qm ist von der Gesetzespflicht befreit


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Reply


goodmood
beantwortet von goodmood am 20. Dezember 2006 07:35
3x
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Hallo ETEAM,
der Händler ist durchaus im Recht:
Ich zitiere aus der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Abfallverordnung) Abschnitt 2, §6, zu finden z.B. unter:
http://www.drs.baden-wuerttemberg.de/Download/508CFF2F/00/072811859.htm

>"Für Vertreiber mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 m2 beschränkt sich die Rücknahmeverpflichtung auf die Verpackungen der Marken, die der Vertreiber in Verkehr bringt."


Natürlich haben reine Getränkehändler ganz andere Möglichkeiten als kleine Lebensmittelläden und können es sich daher auch leisten, hier mehr Kulanz zu zeigen.
Viele Grüße
Uta
(goomood)


Joachim Radünzel
beantwortet von Joachim Radünzel am 20. Dezember 2006 03:32
1x
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Also, ich habe zwei kleine Getränkehändler in meiner Umgebung. Dort geht Alles.




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