gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Kann Kfz-Versicherung Leistungszusage zurückziehen?

gefragt von LaraLaraLara am 18.06.2009 um 7:35 Uhr

Hallo, ich hatte vor 2 Wochen einen Unfall. Dabei ist die komplette Fahrerseite beschädigt worden. Ich war dann damit in der mir von der Versicherung empfohlenen Werkstattt und diese sagte mir, dass sie sich melden würden, um einen Termin zur Reparatur zu vereinbaren, wenn die Versicherung ihr ok gibt. Der Wagen wurde dann am Dienstag abgeholt und mir dabei eine schriftliche Leistungszusage der Versicherung übergeben. Gestern bekam ich dann einen Anruf von der Werkstatt, dass die Versicherung einen Gutachter rausgeschickt hätte und dieser festgelegt hätte, dass der Schaden am Fahrzeug den Zeitwert des Fahrzeugs übersteigt und die Versicherung somit den Schaden nur in Höhe des Zeitwertes übernimmt und ich den Rest zu tragen habe.

Meine Frage ist jetzt, ob die Versicherung so ohne weiteres die Leistungszusage zurücknehmen kann?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten!!


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Auto (21996)
Versicherung (5483)
Unfall (1163)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 18. Juni 2009 07:37
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das hat sie im Grunde ja nicht, sondern lediglich die Höhe der Leistung.
Ein Gutachter ist bei Kfz-Schäden üblich, und wenn der Wert des Fahrzeuges geringer als die Reparatur ist, dann zahlt die Vers. nur noch den Zeitwert.
Vielleicht kannst du das Geld nehmen und findest jemanden, der den Wagen unter der Hand repariert.


Moewe603
beantwortet von Moewe603 am 18. Juni 2009 07:57
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das nennet man wirtschaftlicher Totalschaden , du bekommst nur den Zeitwert des Fahrzeugs erstattet , hatte ich auch schonmal .


anonym
beantwortet von peterzf am 18. Juni 2009 13:45
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das kommt wohl darauf an, wie die Leistungszusage, die dir die Versicherung schriftlich gegeben hat, genau aussieht.


anonym
beantwortet von Wolko am 18. Juni 2009 16:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn wörtlich in der Leistungszusage drin steht, dass die Reparaturkosten in Höhe von X oder die Art der Reparatur übernommen wird, ist die Versicherung daran gebunden. Wenn sie sie geirrt hat und eine falsche Entscheidung getroffen hat, kann sie das nicht anderen anlasten.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.