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Kann Käufer bei Ebay Rückgabe eines Artikels verlagen,obwohl die durch Verkäufer ausgeschlossen ist?

gefragt von rollonius am 26.10.2008 um 16:48 Uhr

Ich habe bei Ebay ein Autoradio verkauft, welches bei mir noch vor Ausbau problemlos funktonierte. Der Käufer sagt mir nun, das 1 Kanal nur leise und ein anderer garnicht funktioniert. Ich hatte es an einem Verstärker. Der Käufer meint, dadurch hätte ich den Fehler nicht bemerkt. Das Radio hatte ich als Privater unter Ausschluss der Garantie und Rücknahme verkauft. Nun will er das Radio zurückgeben und den Kaufpreis + Versandkosten zurück haben. Ich hatte das Radio nach bestem Wissen und Gewissen eingestellt und bin von der Funtionstüchtigkeit ausgegangen. Zumal ich auch in der Beschreibung darauf hingewiesen habe, dass ich das Radio an einem Verstärker angeschlossen hatte.

Kann er das so einfach verlangen, obwohl Garantie und Rücknahme ausgeschlossen ist und das Radio bei mir funktionierte? Vielen Dank schonmal für Eure Antworten.

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Ebay x 5.860 Vertrag x 1.871

anonym
beantwortet von CorBu am 26. Oktober 2008 16:53
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Nein, der Käufer kann die Rückgabe nicht verlangen, da du die Rücknahme ausgeschlossen hast und du alle Angaben in der Artikelbeschreibung wahrheitsgemäß genannt hast. Lass dich nicht drauf ein, wirf einen Blick in die AGBs oder FAQs von ebay und wende dich notfalls an ebay.


anonym
beantwortet von rollonius am 28. Oktober 2008 20:11
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Danke schonmal für die Antworten. Ich bin halt au der Meinung, dass ich nichts erstatten und zurücknehmen muss. Der Käufer schreibt ja selber, dass ich als Verkäufer den angeblichen Fehler nicht bemerken konnte. Außerdem handelt es sich um ein gebrauchtes Gerät und ich habe die Garantie und Rücknahme ausgeschlossen.

Hatte jemand von Euch vielleicht schonmal so einen oder ähnlichen Fall?


anonym
beantwortet von achso am 26. Oktober 2008 17:27
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und man kann sich auch überlegen, ob man sich auf einen Streit einlassen will... möglicherweise fängst Du so eine negative Bewertung? Überlege ob das Dir und Deinem Ebay- Account mehr Schaden würde, als das Dingens wert ist - und dann entscheide Dich...


hudiblibu
beantwortet von hudiblibu am 26. Oktober 2008 16:58
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Wurde in der Artikelbeschreibung besonders betont, daß das Radio fehlerfrei funktioniert, kann der Käufer versuchen das mängelbehaftete zurückzugeben. Letztendlich wird allerdings in diesem Fall, wenn sich die Kontrahenten nicht einigen können, ein Richter entscheiden müssen. Die Entscheidung begründet sich auf alle von beiden Seiten vorgebrachten Details. Der Richter muss feststellen, ob der vom Käufer festgestellte Mangel für den Verkäufer zweifelsfrei erkennbar war. Hier im Forum wird wohl niemand aufgrund der Faktenschilderung eine eindeutige Antwort auf die Frage geben können.


anonym
beantwortet von Memmenie am 26. Oktober 2008 16:56
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wenn du in der beschreibung "jegliche gewährleistung ausgeschlossen" stehen hast, dann musst du mal gar nix erstatten.Wenn du privater verkäufer bist und kein gewerblicher, dann sowieso nicht.


moon73
beantwortet von moon73 am 26. Oktober 2008 16:55
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Nein, kann er nicht, du als Privatverkäufers eines gebrauchten Gegenstandes bist nicht zur Rücknahme verpflichtet, schon gar nicht, wenn du im Verkaufstext darauf hingewiesen hast.


highliner
beantwortet von highliner am 26. Oktober 2008 16:51
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wenn die ware fehlerhaft ist oder nicht dre beschreibung endspricht.


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