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kann jemand, dessen haus zwangsversteigert werden soll, sein haus vorher noch privat verkaufen?

gefragt von mandy9484 am 10.03.2009 um 14:24 Uhr

wenn der termin und alles schon steht, kann der besitzer/Schuldner sein haus noch alleine versuchen zu verkaufen?

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haus x 3.399 immobilien x 967 zwangsversteigerung x 104

vollimleben
beantwortet von vollimleben am 10. März 2009 14:25
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Bis zu dem Termin ja!Muß nur Angesagt werden!

Kommentar von Simple_avatar2smallichamcomputer am 10. März 2009 14:27

auch während des Thermins noch möglich!

Kommentar von wollermann am 4. Juli 2009 16:55

Solange kein Zuschlag erfogt ist, kann der Schuldner verkaufen, wenn er durch den Verkauf eine Pfandfreigabe aller Gläubiger erhält.Wollermann,Düsseldorf.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 11. März 2009 09:04
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Wenn der Termin bereits steht, ist die Beschlagnahme des Objektes zu Gunsten der betreibenden Gläubiger erfolgt! Wird ein Kaufvertrag abgeschlossen, so erhält die dafür einzutragende Auflassungsvormerkung Rang nach dem Zwangsversteigerungsvermerk. Wird das ZV-Verfahren durchgezogen, geht die Auflassungsvormerkung bei Zuschlagserteilung als nachrangiges Recht unter! Damit wäre ein Kaufvertrag obsolete und die Kosten vertan. Deshalb sollte dringend vor einem beabsichtigten Kaufvertrag sowohl mit der betreibenden Gläubigerin als auch mit dem Amtsgericht Kontakt mit dem Ziel aufgenommen werden, eine einstweilige Einstellung des Verfahrens vor dem Hintergrund des beabsichtigten und vor allem auch nachgewiesener Maßen durchführbaren Kaufvertrages zu erreichen. Das Amtsgericht wird dann die Gläbigerin bitten, der einstweiligen Einstellung des Verfahrens zuzustimmen. Die Gläubigerin kann dem folgen, wenn ihr daraus kein Schaden erwachsen kann.

Kommentar von wollermann am 4. Juli 2009 17:03

Der Gläubiger kann jederzeit bis zur Zuschlagsentscheidung das Verfahren einstweilen einstellen lassen oder noch besser aufheben lassen.Der Gläubiger wird dem folgen müssen, wenn ein besseres Ergebnis durch den freihändigen Verkauf erzielt wird; alles Andere wäre Untreue gegenüber den Eigentümern der Bank.Wollermann, Düsseldorf.


akademikus
beantwortet von akademikus am 10. März 2009 14:25
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natürlich....


G3cKo
beantwortet von G3cKo am 10. März 2009 14:25
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Bis zu dem zeitpunkt Ja.


anonym
beantwortet von Ingeruhn am 10. März 2009 14:25
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Normalerweise nicht mehr, da die Versteigerung ja im Grundbuch eingetragen wurde.

Kommentar von wollermann am 4. Juli 2009 16:58

Solange kein Zuschlag erfogt ist, kann der Schuldner verkaufen, wenn er durch den Verkauf eine Pfandfreigabe aller Gläubiger erhält.Wollermann,Düsseldorf.


anonym
beantwortet von rowemei am 11. Juni 2009 17:00
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Er kann immer verkaufen, solange in der Versteigerung kein Zuschlag erfolgt ist. Der neue Eigentümer übernimmt aber die Grundschuld und diese wird Zug um Zug gegen Bezahlung des Kaufpreises der dann teilweise an die Bank geht, gelöscht. Das veranlasst der Notar. In der Versteigerung übernimmt derjenige, der das Haus ersteigert hat, dieses ohne Übernahme der eingetragenen Verpflichtungen und erhält in der Regel ein neues Grundbuch. Nur Lasten in Abteilung II - Wegerechte usw. bleiben bestehen.

Kommentar von wollermann am 4. Juli 2009 17:21

Der neue Eigentümer übernimmt in der Regel keine Grundschuld.Diese wird gegen nachgewiesener Zahlung und Löschungsbewilligung des Gläubigers gelöscht.Wollermann, Düsseldorf.


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 10. März 2009 15:43
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ja


anonym
beantwortet von lowbrain am 10. März 2009 14:37
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Bibi811
beantwortet von Bibi811 am 10. März 2009 14:27
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Du kannst das Haus bis kurz voe der Versteigerung Privat Verkaufen.Dann hast du eventuell noch die Möglichkeit mehr Geld als bei einer Versteigerung für das Objekt bekommen

Kommentar von wollermann am 4. Juli 2009 17:17

Solange kein Zuschlag erfolgt ist, kann der Schuldner sein Haus verkaufen.Wollermann, Düsseldorf.


ichamcomputer
beantwortet von ichamcomputer am 10. März 2009 14:27
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selbst NACH der Versteigerung kann er noch!

Kommentar von wollermann am 4. Juli 2009 16:51

Bei einem Zuschlag findet sofort ein Eigentümerwechsel statt und ein Verkauf des früheren Eigentümers unmöglich geworden.Wollermann-Finanzmanagement, Königsallee 60 f, 40212 Düsseldorf


comarel
beantwortet von comarel am 10. März 2009 14:27
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Soviel ich weiß bekommt man eine gewisse "Vorlaufzeit" in der das Haus veräußert werden kann, sollte die gewährte Zeitspanne jedoch nicht ausreichen, wird zwangsversteigert.


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 10. März 2009 14:26
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Kann er, es muss nur die Forderungen von dem Gedeckt sein, der die Versteigerung betribt udn natürlich eventueller anderer Grundbucheintragungen.


Emanuela80
beantwortet von Emanuela80 am 10. März 2009 14:25
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Ich denke nicht...


zyron
beantwortet von zyron am 10. März 2009 14:25
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ja kann man mit der bank absprechen um den termin der ZWV zu verlegen/aufzuheben

Kommentar von wollermann am 4. Juli 2009 17:13

1.durch gute Gründe kann der Termin vom Rechtspfleger aufgehoben werden. 2.Der Termin wird aufgehoben, wenn die Gläubiger die einstweilige Einstellung bewilligen und beantragen oder das Verfahren aufgehoben wird.Wollermann, Düsseldorf.


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