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Kann jede Firma die Garantiezeit für ihre Produkte selbst festlegen?

gefragt von flipper am 24.05.2007 um 17:13 Uhr

Elektrogeräte, Gartenmöbel, Autos??? Gibt es da einheitliche Garantiefristen oder ist es jedem Hersteller selbst überlassen, wie lange er Garantie gewährt?


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Reply


pooky
beantwortet von pooky am 24. Mai 2007 17:35
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Jeder Hersteller kann GARANTIE geben, wie er möchte: zwei, drei, 30 Jahre oder gar nicht, denn GARANTIE ist eine FREIWILLIGE Leistung.

Nicht freiwillig ist die GEWÄHRLEISTUNG, denn diese ist gesetzlich auf zwei Jahre festgeschrieben, wobei in den ersten sechs Monaten eine Beweislastumkehr gilt: da muss der Händler im Problemfall nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung nicht vorhanden war. Ansonsten muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel schon bestand.

Gibt der Hersteller eine Garantie, kann er auch im Gewährleistungsfall an die Stelle des Händlers GEWÄHRLEISTUNGSfällen.

Kommentar von E267ae81bef1fdcaf4549075e2a00969smallpooky am 24. Mai 2007 17:38

Im letzten Satz muss es heißen: "...an die Stelle des Händlers treten. Letzterer ist aber IMMER zuständig bei GEWÄHRLEISTUNGSfällen."

Kommentar von 49493dc9649cb5aedd846309477e17dbsmallfourseasons am 24. Mai 2007 20:31

wollte gerade fragen, wie der letzte Satz richtig heißt, - hat sich damit ja erledigt! Danke! Sachmängelhaftung ist übrigens der neue Begriff für Gewährleistung. Ist auch verständlicher.

Kommentar von E267ae81bef1fdcaf4549075e2a00969smallpooky am 25. Mai 2007 14:59

Laut BGB heißt es: "Gewährleistung für Sachmängel"... ;-)


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 24. Mai 2007 17:18
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Nein, 24 Monate sind für fast alle Waren vorgeschrieben. Es gibt aber Ausnahmen, z.B. bestimmte Verbrauchsartikel.

Kommentar von Regenmacher am 24. Mai 2007 17:56

Du verwechselst, wie viele andere auch, die Garantie mit der gesetzlichen Gewährleistung. Die Gewährleistung für gebrauchte Waren kann auf 12 Monate verkürzt werden.

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smallKai aus Berlin am 24. Mai 2007 19:14

Mit Firma ist hier offensichtlich der Hersteller gemeint. Und Hersteller stellen keine gebrauchte Ware her. Da die meisten Leser den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie eh nicht kennen, hab ich mir gespart, dies hier abzuhandeln. Fakt ist: Wenn ich Neuware kaufe, kann ich in der Regel 24 Monate lang zum Händler gehen, um einen Mangel zu reklamieren.


fourseasons
beantwortet von fourseasons am 24. Mai 2007 17:23
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Ich bin relativ sicher, daß die Garantie bei uns eine freiwillige Leistung des Herstellers ist. Deswegen kann er auch die Dauer selbst bestimmen. Da ja bei vielen Geräten der Hersteller garnicht feststellbar ist, hat der Gesetzgeber zum Verbraucherschutz die Sachmängelhaftung eingeführt. Hier ist der Verkäufer in die Pflicht genommen.


anonym
beantwortet von karlhorst am 24. Mai 2007 17:17
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Es gibt feste Garantiefristen, die immer gültig sind. Bei Elektrogeräte sind sie, so weit mir bekannt ist, 2 Jahre. Der Hersteller kann natürlich längere Garantiefristen geben. Kürzere als die Vorgeschriebenen sind ungültig!

Kommentar von Regenmacher am 24. Mai 2007 17:55

Du verwechselst, wie viele andere auch, die Garantie mit der gesetzlichen Gewährleistung.


anonym
beantwortet von stefvol am 24. Mai 2007 20:51
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Die Garantiezeit liegt im Ermessen des Herstellers - der kann gar keine geben oder auch 30 Jahre. Die Garantie ist immer eine freiwillige Zusage des Produzenten. Allersdings gibts ja noch die gesetzliche 2-Jährige Gewährleistung - da kommt keiner drann vorbei. Aber ab Monat 7 nach Lieferung tritt die Beweisumkehr ein. Das heißt: Bei Schäden innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung geht man grundsätzlich davon aus, dass ein Mangel vorliegt - ab den siebten Monat muß das der Käufer nachweisen. Sachgemäßer Gebrauch wird natürlich vorausgesetzt. Wenn Dualso mit nem Auto gegen eine Wand fährst, handelst Du unsachgemäß und hast demzufolge keine Gewährleistungsansprüche :-).Im Baugewerbe gibts meines Wissens Gewährleistungszeiträume von bis zu 30 Jahren. Gebrauchtwaren haben nur 12 Monate Gewährleistung. Bei der Herstellergarantie gibts in der Regel Bestimmungen, die man einhalten muß und auch eine entsprechende pfege sogar nachweisen muß. Jeder hat da seine eigenene Regeln - man muß sich also vorher genau informieren, wofür die Garantie steht und was man dafür z.B. an Unterhaltspflege leisten und auch nachweisen muß.





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