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Kann ihr therapeut das ihren eltrern sagen?

gefragt von Blondending am 04.10.2009 um 11:48 Uhr

éine freundin von mir ist in behandlung bei einem therapeut und sie hat mir gesgt, sie habe ihm einmal egsagt, dass sie öfters daran denkt sich selbvsdt um,zubringen, ein artzt hat schweigepflicht, das weiß ich, baer kabn er das ihren eltern sagen?

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behandlung x 358

Leichnam69
beantwortet von Leichnam69 am 4. Oktober 2009 11:53
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Welche Ausnahmen von der Schweigepflicht gibt es?

Der Arzt ist nicht mehr an die Schweigepflicht gebunden, wenn ihn der Patient hiervon entbindet (z.B. persönlich oder durch eine entsprechende Vollmacht) oder nachfolgende gesetzliche Bestimmungen Ausnahmen von der Schweigepflicht vorsehen:

Rechtfertigender Notstand nach § 34 StGB: Hier dürfen personenbezogene Daten weitergegeben werden, um ernste Gefahren für Leib und Leben abzuwenden. Ein Kinderarzt kann z.B. bei Verdacht auf Misshandlung dies dem Jugendamt mitteilen. Meldung an die Berufsgenossenschaft nach § 203 SGB VII: Auch hier ist eine Weitergabe personenbezogener Daten statthaft und wichtig, z.B. um sicherzustellen, dass Folgekosten von Berufskrankheiten abgedeckt sind. Übermittlung von Infektionskrankheiten nach §§ 6 ff. IfSG: Abhängig von der jeweiligen Erkrankung werden namentliche und nicht namentliche Meldungen unterschieden.

Kommentar von Febfe7b7717cb3d046cd2ea3d2c17ff4smalldiemeggie am 4. Oktober 2009 11:55

DH!


Agnes10
beantwortet von Agnes10 am 4. Oktober 2009 11:51
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Falls die Freundin noch minderjährig ist, dann wird der Arzt wohl darüber sprechen müssen um evtl. schlimme Sachen zu verhindern. Vielleicht muß die Freundin auch in eine Klinik. Dann muß man ja einen Grund angeben......


cleaner3544
beantwortet von cleaner3544 am 4. Oktober 2009 11:51
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12 Grammatikfehler in einem einzigen Satz! Weltrekord

Kommentar von Febfe7b7717cb3d046cd2ea3d2c17ff4smalldiemeggie am 4. Oktober 2009 11:55

unser user sucht rat und erwartet keine beleidungen...

Kommentar von Simple_avatar2smallrelaxan am 4. Oktober 2009 12:06

eben geht es hier um einen Rat und nicht um Grammatik. da hättest du nämlich hinter Weltrekord den Punkt vergessen


anonym
beantwortet von tergenna am 4. Oktober 2009 11:51
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auch er unterliegt der Schweigepflicht, ABER wenn er meint, sie ist stark Suizidgefährdet, kann er sie in eine Klinik zwangseinweisen lassen...und dann erfahren es die Eltern


relaxan
beantwortet von relaxan am 4. Oktober 2009 11:51
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wie alt ist denn die Freundin? bei Mminderjährigen ist dass nämlich so ein Ding mit der Schweigepflicht


joerg1611
beantwortet von joerg1611 am 4. Oktober 2009 11:49
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Er muß !!!!!!!!(find ich)


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 4. Oktober 2009 11:55
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Das Alter deiner Freundin spielt hier eine wichtige Rolle.Ist sie minderjährig,muss er die Eltern zu einem klärenden Gespräch bitten,denke ich.

Kommentar von 00c7a4993976c7d95596c1b4d4477725smallLeichnam69 am 4. Oktober 2009 12:21

das Alter spielt keine Rolle nur die Rechtsgrundlagen und diese besagen jawoll Schweigepflicht brechen ist angebracht und erlaubt!


istie
beantwortet von istie am 4. Oktober 2009 11:52
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kommt darauf an, wie alt sie ist


Leichnam69
beantwortet von Leichnam69 am 4. Oktober 2009 11:51
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ja denn unter bestimmten Umständen kann die Schweigepflicht aufgehoben oder unterbunden werden,gerade in solch einem Fall wenn gefahr im verzug ist!


anonym
beantwortet von aquawolfram am 4. Oktober 2009 11:51
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also n therapeut hat definitiv schweigepflicht, aber ich weiß nicht wie das in dem falle aussieht, ich denke sie ist noch keine 18.

Kommentar von 00c7a4993976c7d95596c1b4d4477725smallLeichnam69 am 4. Oktober 2009 12:20

das Alter spielt keine Rolle und ja er darf es brechen!


diemeggie
beantwortet von diemeggie am 4. Oktober 2009 11:50
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in diesem falle darf er die schweigepflich brechen!


stadi11
beantwortet von stadi11 am 4. Oktober 2009 11:50
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wenn er schweigepflicht aht, dann gilt das für ALLE, auch für ihre eltern! ich hoffe, sie macht sich keine sorgen mehr und will sich nicht mehr umbringen!!!!


Hoffe168
beantwortet von Hoffe168 am 4. Oktober 2009 11:50
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ne darf er nicht! Aber ich glaub es ist auch besser so...


anonym
beantwortet von gunnix am 4. Oktober 2009 11:50
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Nein, die Schweigepflicht hat Vorrang; er kann sie höchstens dringend bitten, sich Ihren Eltern anzuvertrauen, und ggf. auch vermitteln.


tigrispanthera
beantwortet von tigrispanthera am 4. Oktober 2009 11:50
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Wenn er es gegen ihren Willen tut, kann sie ihn anzeigen.

Kommentar von 00c7a4993976c7d95596c1b4d4477725smallLeichnam69 am 4. Oktober 2009 11:56

absoluter Quatsch! Bei Selbstmordgedanken besteht Gefahr für Leib und Leben... § 34 StGB


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 4. Oktober 2009 11:50
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Das wäre wohl ein Gradwanderung. Vllt. spricht er mit ihr darüber ob er darf oder nicht


anonym
beantwortet von JamalA am 4. Oktober 2009 11:50
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NEIN AUF GARKEINEN FALL!!


turalo
beantwortet von turalo am 4. Oktober 2009 11:49
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Nein, das kann und das darf er nicht! Auch ein Therapeut unterliegt der Schweigepflicht, es sei denn der Patient entbindet ihn davon.

Kommentar von Blondending am 4. Oktober 2009 11:50

aber wenn sie eine bedrohung für sich selbst ist?

Kommentar von Simple_avatar2smallturalo am 4. Oktober 2009 11:51

Kann er sie in eine psychiatrische Einrichtung einweisen lassen. Dies wird er auch wohl so machen.

Kommentar von Febfe7b7717cb3d046cd2ea3d2c17ff4smalldiemeggie am 4. Oktober 2009 11:51

@turalo: das ist grundsätzlich richtig aber zum 'schutze höheren gutes' darf bzw muss er die schweigepflicht brechen.

Kommentar von Simple_avatar2smallturalo am 4. Oktober 2009 11:56

Wenn der Patient minderjährig ist, vielleicht. Aber das ist sehr, sehr grenzwertig!

Kommentar von Febfe7b7717cb3d046cd2ea3d2c17ff4smalldiemeggie am 4. Oktober 2009 11:59

@turalo: nein, wenn ein mensch mit einer einer pistole in der tasche in eine praxis kommt und androht, draußen gleich alle zu erschießen - gilt die schweigepflicht dann auch?...es gibt zwei ausnahmen bzgl §203 stgb.

Kommentar von Simple_avatar2smallturalo am 4. Oktober 2009 12:03

Dann wird ja keine Diagnose preisgegeben. Wenn ich eine Diagnose vom Arzt bekomme, die aussagt, daß ich schwer suizidgefährdet bin, würde ich dem Arzt/Therapeuten den Hals umdrehen, wenn er damit an meine Verwandten/Eltern/Ehemann ginge. Dann ist noch zu unterscheiden, ob die Eltern eine Anfrage beim Therapeuten/Arzt machen, oder ob der von sich aus an die Eltern herantritt. Wie eine Auskunftspflicht bei Minderjährigen ist, weiß ich nicht, bei Erwachsenen muß der Arzt jdenfalls zuerst die Erlaubnis einholen, über den Patienten sprechen zu dürfen.

Kommentar von 00c7a4993976c7d95596c1b4d4477725smallLeichnam69 am 4. Oktober 2009 12:18

absolut falsch bei Suizidgefahr kann und wird der Arzt sein Schweigen brechen Rechtfertigender Notstand nach § 34 StGB: Hier dürfen personenbezogene Daten weitergegeben werden, um ernste Gefahren für Leib und Leben abzuwenden.


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