éine freundin von mir ist in behandlung bei einem therapeut und sie hat mir gesgt, sie habe ihm einmal egsagt, dass sie öfters daran denkt sich selbvsdt um,zubringen, ein artzt hat schweigepflicht, das weiß ich, baer kabn er das ihren eltern sagen?

Welche Ausnahmen von der Schweigepflicht gibt es?
Der Arzt ist nicht mehr an die Schweigepflicht gebunden, wenn ihn der Patient hiervon entbindet (z.B. persönlich oder durch eine entsprechende Vollmacht) oder nachfolgende gesetzliche Bestimmungen Ausnahmen von der Schweigepflicht vorsehen:
Rechtfertigender Notstand nach § 34 StGB: Hier dürfen personenbezogene Daten weitergegeben werden, um ernste Gefahren für Leib und Leben abzuwenden. Ein Kinderarzt kann z.B. bei Verdacht auf Misshandlung dies dem Jugendamt mitteilen. Meldung an die Berufsgenossenschaft nach § 203 SGB VII: Auch hier ist eine Weitergabe personenbezogener Daten statthaft und wichtig, z.B. um sicherzustellen, dass Folgekosten von Berufskrankheiten abgedeckt sind. Übermittlung von Infektionskrankheiten nach §§ 6 ff. IfSG: Abhängig von der jeweiligen Erkrankung werden namentliche und nicht namentliche Meldungen unterschieden.
Falls die Freundin noch minderjährig ist, dann wird der Arzt wohl darüber sprechen müssen um evtl. schlimme Sachen zu verhindern. Vielleicht muß die Freundin auch in eine Klinik. Dann muß man ja einen Grund angeben......

12 Grammatikfehler in einem einzigen Satz! Weltrekord
auch er unterliegt der Schweigepflicht, ABER wenn er meint, sie ist stark Suizidgefährdet, kann er sie in eine Klinik zwangseinweisen lassen...und dann erfahren es die Eltern
wie alt ist denn die Freundin? bei Mminderjährigen ist dass nämlich so ein Ding mit der Schweigepflicht

Das Alter deiner Freundin spielt hier eine wichtige Rolle.Ist sie minderjährig,muss er die Eltern zu einem klärenden Gespräch bitten,denke ich.
Leichnam69 am 4. Oktober 2009 12:21 das Alter spielt keine Rolle nur die Rechtsgrundlagen und diese besagen jawoll Schweigepflicht brechen ist angebracht und erlaubt!

ja denn unter bestimmten Umständen kann die Schweigepflicht aufgehoben oder unterbunden werden,gerade in solch einem Fall wenn gefahr im verzug ist!
also n therapeut hat definitiv schweigepflicht, aber ich weiß nicht wie das in dem falle aussieht, ich denke sie ist noch keine 18.
Leichnam69 am 4. Oktober 2009 12:20 das Alter spielt keine Rolle und ja er darf es brechen!

in diesem falle darf er die schweigepflich brechen!

wenn er schweigepflicht aht, dann gilt das für ALLE, auch für ihre eltern! ich hoffe, sie macht sich keine sorgen mehr und will sich nicht mehr umbringen!!!!

ne darf er nicht! Aber ich glaub es ist auch besser so...
Nein, die Schweigepflicht hat Vorrang; er kann sie höchstens dringend bitten, sich Ihren Eltern anzuvertrauen, und ggf. auch vermitteln.

Wenn er es gegen ihren Willen tut, kann sie ihn anzeigen.
Leichnam69 am 4. Oktober 2009 11:56 absoluter Quatsch! Bei Selbstmordgedanken besteht Gefahr für Leib und Leben... § 34 StGB

Das wäre wohl ein Gradwanderung. Vllt. spricht er mit ihr darüber ob er darf oder nicht
Nein, das kann und das darf er nicht! Auch ein Therapeut unterliegt der Schweigepflicht, es sei denn der Patient entbindet ihn davon.
aber wenn sie eine bedrohung für sich selbst ist?
Kann er sie in eine psychiatrische Einrichtung einweisen lassen. Dies wird er auch wohl so machen.
diemeggie am 4. Oktober 2009 11:51 @turalo: das ist grundsätzlich richtig aber zum 'schutze höheren gutes' darf bzw muss er die schweigepflicht brechen.
Wenn der Patient minderjährig ist, vielleicht. Aber das ist sehr, sehr grenzwertig!
diemeggie am 4. Oktober 2009 11:59 @turalo: nein, wenn ein mensch mit einer einer pistole in der tasche in eine praxis kommt und androht, draußen gleich alle zu erschießen - gilt die schweigepflicht dann auch?...es gibt zwei ausnahmen bzgl §203 stgb.
Dann wird ja keine Diagnose preisgegeben. Wenn ich eine Diagnose vom Arzt bekomme, die aussagt, daß ich schwer suizidgefährdet bin, würde ich dem Arzt/Therapeuten den Hals umdrehen, wenn er damit an meine Verwandten/Eltern/Ehemann ginge. Dann ist noch zu unterscheiden, ob die Eltern eine Anfrage beim Therapeuten/Arzt machen, oder ob der von sich aus an die Eltern herantritt. Wie eine Auskunftspflicht bei Minderjährigen ist, weiß ich nicht, bei Erwachsenen muß der Arzt jdenfalls zuerst die Erlaubnis einholen, über den Patienten sprechen zu dürfen.
Leichnam69 am 4. Oktober 2009 12:18 absolut falsch bei Suizidgefahr kann und wird der Arzt sein Schweigen brechen Rechtfertigender Notstand nach § 34 StGB: Hier dürfen personenbezogene Daten weitergegeben werden, um ernste Gefahren für Leib und Leben abzuwenden.
DH!