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Kann ich zweimal für den Mord eines Menschen ins Gefängnis kommen?

gefragt von EppendorfEppendorf am 10.10.2008 um 18:19 Uhr

Angenommen meine Freundin täuscht ihr Verschwinden vor, alle Indizien sprechen für Mord und ich werde verurteilt, weil der Richter glaubt dass ich sie getötet habe und die Leiche verschwinden ließ.

Wenn ich dann meine Strafe abgesessen habe und später herausfinde, dass meine Freundin jetzt unter falschem Namen irgendwo anders wohnt - kann ich sie dann straffrei aus Rache töten ohne nochmal dafür belangt zu werden?

21 Stimmen : Ja (Bitte mit Begründung / Vermutung) (7) ; Nein (Bitte mit Begründung / Vermutung) (14)

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kimmo
beantwortet von kimmo am 10. Oktober 2008 18:26
6x
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Du machst ein Mord und wirst für 20 Jahren verurteilt. Nach 10 Jahren wirst du befreit aber 2 Jahre später machst etwas kleineres und wieder ins Gefängnis weil du früher ein Mord gemacht hatte.

abgestimmt für: Ja (Bitte mit Begründung / Vermutung)

Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 10. Oktober 2008 18:21
5x
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wir sind hier nicht in Amerika.

abgestimmt für: Nein (Bitte mit Begründung / Vermutung)

WilliWinzig
beantwortet von WilliWinzig am 10. Oktober 2008 18:22
5x
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Weil die erste Verurteilung nicht rechtens war. Dafür bekommst du dann ja auch eine Entschädigung

abgestimmt für: Ja (Bitte mit Begründung / Vermutung)
Kommentar von 569588b4199b6de88d960af8b45bdfb2smallDiscoopa am 10. Oktober 2008 18:27

so ist es.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 10. Oktober 2008 18:24
5x
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Ich denke, Du bist ja schon mal für den Mord verurteilt worden. Aber ich würde sie leben lassen, es den Behörden melden und Haftentschädigung verlangen. Und sooo schnell wirst Du nicht als Mörder verurteilt!

abgestimmt für: Nein (Bitte mit Begründung / Vermutung)

Spoon
beantwortet von Spoon am 10. Oktober 2008 18:25
5x
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Nein!Mord ist Mord!

abgestimmt für: Nein (Bitte mit Begründung / Vermutung)

Lilaa
beantwortet von Lilaa am 10. Oktober 2008 18:25
5x
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du verwechselst das mit dem amerikanischen gesetzt, da dürftest das dann.

in deutschland würdest für die zu unrecht abgessesene strafe entschädigt und würdest für den mord dann verurteilt werden.

ups darfst du natürlich nicht, falsch geklickt, aber begründung sagts ja ;)

abgestimmt für: Ja (Bitte mit Begründung / Vermutung)

Discoopa
beantwortet von Discoopa am 10. Oktober 2008 18:26
5x
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Das erste Urteil würde aufgehoben da falsch,du würdest entschädigt. Somit wäre die tatsächliche Tat ein neues Verbrechen und du würdest angeklagt und verurteilt.

abgestimmt für: Nein (Bitte mit Begründung / Vermutung)

moon73
beantwortet von moon73 am 10. Oktober 2008 18:22
4x
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Denn du wurdest ja bereits an dem Mord für sie verurteilt und da der Mord ja nicht wirklich geschehen ist, hast du sozusagen 1x gut. Bestraft worden bist du ja schon.

abgestimmt für: Ja (Bitte mit Begründung / Vermutung)
Kommentar von Ea8cb9007dff41f07e4710c9bd38c790smallEppendorf am 10. Oktober 2008 18:23

Also kann ich sie dann straffrei aus Rache töten ohne nochmal dafür belangt zu werden?

Cool!

Kommentar von 6477830e55f459ae9de4bdfd5d5853easmallChaosgamer am 10. Oktober 2008 18:24

natürlich nicht...

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 10. Oktober 2008 18:24

Ist nur eine Vermutung , verlassen würde ich mich auf meine Theorie nicht ;-)

Und ich hoffe du planst nicht irgendwas grausiges grusel

Kommentar von snoopy76 am 10. Oktober 2008 18:25

Wer uns dazu wohl von gestern einfallen würde?grins


belinea
beantwortet von belinea am 10. Oktober 2008 18:22
4x
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gute frage. Ich denke, eher nicht oder? Es heißt doch immer man kann nicht wegen dem "selben" Grund zwei oder mehrmals verurteilt werden?!

abgestimmt für: Nein (Bitte mit Begründung / Vermutung)

baer1
beantwortet von baer1 am 10. Oktober 2008 18:22
4x
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Nee,straffreitöten kannst du sie mit Sicherheit nicht.Du bekommst im Höchstfall Haftentschädigung für den ersten nicht begangenen Mord.Obwohl....einen hätteste ja noch gut....:0)

abgestimmt für: Nein (Bitte mit Begründung / Vermutung)

LASPEZIA
beantwortet von LASPEZIA am 10. Oktober 2008 18:22
4x
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Wahrscheinlich nicht weil duja schon für einen Mord gessen bist.. DH??

abgestimmt für: Nein (Bitte mit Begründung / Vermutung)

anonym
beantwortet von Wasserball am 10. Oktober 2008 18:20
2x
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frag Columbo

Kommentar von C488d3279fc6ae072ef466496b14d24bsmallGluecksfee am 10. Oktober 2008 18:22

GENAU! Columbo ist nämlich der beste :-))

Kommentar von Wasserball am 10. Oktober 2008 18:24

Nein! Der Allerbeste!

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 10. Oktober 2008 18:27

Und was ist mit Monk?

Kommentar von Wasserball am 10. Oktober 2008 18:28

sorry vergessen, der ist der Columbo der Neuzeit


wernilein
beantwortet von wernilein am 10. Oktober 2008 18:21
2x
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RA hilft gerne


anonym
beantwortet von snoopy76 am 10. Oktober 2008 18:21
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Trennt Euch lieber so,ist einfacher ;)


anonym
beantwortet von Lissa am 10. Oktober 2008 18:20
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Guckst du eventuell zuviel Fernsehen?


Ciropani
beantwortet von Ciropani am 10. Oktober 2008 18:21
1x
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Inspektor Gadjet hilft dir bestimmt bei der Lösung dieser Frage

abgestimmt für: Nein (Bitte mit Begründung / Vermutung)

Gluecksfee
beantwortet von Gluecksfee am 10. Oktober 2008 18:22
1x
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da gab es mal einen Kino-Film, ich weiß aber nicht mehr wie der heisst. In diesem Film konnte die Frau die dann "später" ihrem Mann erschoss, nicht dafür belangt werden, da sie ja schon an dem Mord an ihrem Mannes gesessen hat, der seinen Mord vorgetäuscht hat Ob allerdings die Gesetzgebung wirklich so ist , das kann wohl nur ein Jurist beantworten.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 10. Oktober 2008 18:22
1x
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manche gucken zuviel TV...


Berserker
beantwortet von Berserker am 10. Oktober 2008 18:23
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Schau Dir Monika Salesch an, und Du kommst auf andere Gedanken.

Kommentar von 9e88a7a7087c280f05339cb3ca37b9a2smallbina84 am 10. Oktober 2008 18:25

Heißt die Dame nicht Barbara Salesch?? ;))


bina84
beantwortet von bina84 am 10. Oktober 2008 18:24
1x
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Das weiß ich leider nicht.. Aber wäre es nicht besser, die Justiz auf eine sehr hohe Haftentschädigung zu verklagen?? Naja, wie auch immer, probier es lieber nicht aus.


kimmo
beantwortet von kimmo am 10. Oktober 2008 18:29
1x
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Der mördete war nicht mehr da.

abgestimmt für: Ja (Bitte mit Begründung / Vermutung)

Kaffeesatz
beantwortet von Kaffeesatz am 10. Oktober 2008 18:33
1x
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Aufhebung des ersten Urteils. Neue Anklage und Prozess.

Ich wette du hast "Doppelmord" mit Ashley Judd gesehen. ;-)

abgestimmt für: Nein (Bitte mit Begründung / Vermutung)
Kommentar von Ea8cb9007dff41f07e4710c9bd38c790smallEppendorf am 10. Oktober 2008 18:35

Ähm, nö.

Kommentar von 9405f944767584a30d108d50a0131a4asmallKaffeesatz am 10. Oktober 2008 19:06

Mist. Das hätte perfekt gepasst.


ghostwriter
beantwortet von ghostwriter am 10. Oktober 2008 18:33
1x
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Puh, wie das hierzulande ist, kann ich nicht sagen,schäm.In Amerika kannst du nur 1 x für ein u.dasselbe Verbrechen vor Gericht gestellt werden.Wo ist denn unser WolfRichter, der müsste das doch wissen!


anonym
beantwortet von ManfredP am 10. Oktober 2008 18:37
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<NICHT ABGESTIMMT> (meine Farbe ist nicht dabei)

Du wirst ein zweites Mal verurteilt werden weil die erste Sache verjährt ist.

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 10. Oktober 2008 18:41

Mord verjährt nicht in Deutschland

Kommentar von ManfredP am 10. Oktober 2008 19:19

... das Absitzen war gemeint ;)


Ning95
beantwortet von Ning95 am 10. Oktober 2008 21:05
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des geht glaub nur in USA

abgestimmt für: Nein (Bitte mit Begründung / Vermutung)

Eastside
beantwortet von Eastside am 10. Oktober 2008 22:41
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abgestimmt für: Nein (Bitte mit Begründung / Vermutung)

jobo22
beantwortet von jobo22 am 15. Oktober 2008 16:46
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abgestimmt für: Ja (Bitte mit Begründung / Vermutung)

anonym
beantwortet von Silberheim am 29. Oktober 2008 15:13
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In Deutschland gilt Folgendes: Für eine Tat kann man nicht zwei Mal bestraft werden. "Tat" in diesem Sinne meint einen bestimmten "historischen" Vorgang. Wenn der Mord, für de man verurteilt wurde, nicht begangen wurde, dann wurde man für eine Tat verurteilt, die eine andere ist als ein Mord, den man später wirklich begeht. Ergo kann man - und das ist ganz eindeutig und unstreitig - für den zweiten Mord, der ja eigentlich der erste ist, abermals verurteilt werden.

abgestimmt für: Ja (Bitte mit Begründung / Vermutung)
Kommentar von Silberheim am 29. Oktober 2008 15:14

AH Abstimmung falsch gelesen !

NEIN KANNST DU NATÜRLICH NICHT STRAFFREI !


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 13. November 2008 18:42
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Man kann für eine Tat nicht zweimal bestraft werden.

abgestimmt für: Nein (Bitte mit Begründung / Vermutung)

Padauz
beantwortet von Padauz am 16. Januar 2009 11:57
1x
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abgestimmt für: Nein (Bitte mit Begründung / Vermutung)

MUSEnthusiast
beantwortet von MUSEnthusiast am 4. Februar 2009 02:16
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Ich halte das schon für möglich, wenn irgendwie falsch ermittelt wird. ;-)

abgestimmt für: Ja (Bitte mit Begründung / Vermutung)

dasnervt
beantwortet von dasnervt am 26. April 2009 10:37
0x
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Moralisch: NEIN! Rechtlich: Ja


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