Eppendorf am 10.10.2008 um 18:19 Uhr
Angenommen meine Freundin täuscht ihr Verschwinden vor, alle Indizien sprechen für Mord und ich werde verurteilt, weil der Richter glaubt dass ich sie getötet habe und die Leiche verschwinden ließ.
Wenn ich dann meine Strafe abgesessen habe und später herausfinde, dass meine Freundin jetzt unter falschem Namen irgendwo anders wohnt - kann ich sie dann straffrei aus Rache töten ohne nochmal dafür belangt zu werden?

Du machst ein Mord und wirst für 20 Jahren verurteilt. Nach 10 Jahren wirst du befreit aber 2 Jahre später machst etwas kleineres und wieder ins Gefängnis weil du früher ein Mord gemacht hatte.

wir sind hier nicht in Amerika.

Weil die erste Verurteilung nicht rechtens war. Dafür bekommst du dann ja auch eine Entschädigung
Discoopa am 10. Oktober 2008 18:27 so ist es.

Ich denke, Du bist ja schon mal für den Mord verurteilt worden. Aber ich würde sie leben lassen, es den Behörden melden und Haftentschädigung verlangen. Und sooo schnell wirst Du nicht als Mörder verurteilt!

Nein!Mord ist Mord!
du verwechselst das mit dem amerikanischen gesetzt, da dürftest das dann.
in deutschland würdest für die zu unrecht abgessesene strafe entschädigt und würdest für den mord dann verurteilt werden.
ups darfst du natürlich nicht, falsch geklickt, aber begründung sagts ja ;)

Das erste Urteil würde aufgehoben da falsch,du würdest entschädigt. Somit wäre die tatsächliche Tat ein neues Verbrechen und du würdest angeklagt und verurteilt.

Denn du wurdest ja bereits an dem Mord für sie verurteilt und da der Mord ja nicht wirklich geschehen ist, hast du sozusagen 1x gut. Bestraft worden bist du ja schon.
Eppendorf am 10. Oktober 2008 18:23 Also kann ich sie dann straffrei aus Rache töten ohne nochmal dafür belangt zu werden?
Cool!
Chaosgamer am 10. Oktober 2008 18:24 natürlich nicht...
moon73 am 10. Oktober 2008 18:24 Ist nur eine Vermutung , verlassen würde ich mich auf meine Theorie nicht ;-)
Und ich hoffe du planst nicht irgendwas grausiges grusel
Wer uns dazu wohl von gestern einfallen würde?grins

gute frage. Ich denke, eher nicht oder? Es heißt doch immer man kann nicht wegen dem "selben" Grund zwei oder mehrmals verurteilt werden?!

Nee,straffreitöten kannst du sie mit Sicherheit nicht.Du bekommst im Höchstfall Haftentschädigung für den ersten nicht begangenen Mord.Obwohl....einen hätteste ja noch gut....:0)

Wahrscheinlich nicht weil duja schon für einen Mord gessen bist.. DH??
frag Columbo
Gluecksfee am 10. Oktober 2008 18:22 GENAU! Columbo ist nämlich der beste :-))
Nein! Der Allerbeste!
moon73 am 10. Oktober 2008 18:27 Und was ist mit Monk?
sorry vergessen, der ist der Columbo der Neuzeit
Inspektor Gadjet hilft dir bestimmt bei der Lösung dieser Frage

da gab es mal einen Kino-Film, ich weiß aber nicht mehr wie der heisst. In diesem Film konnte die Frau die dann "später" ihrem Mann erschoss, nicht dafür belangt werden, da sie ja schon an dem Mord an ihrem Mannes gesessen hat, der seinen Mord vorgetäuscht hat Ob allerdings die Gesetzgebung wirklich so ist , das kann wohl nur ein Jurist beantworten.

Schau Dir Monika Salesch an, und Du kommst auf andere Gedanken.
bina84 am 10. Oktober 2008 18:25 Heißt die Dame nicht Barbara Salesch?? ;))

Das weiß ich leider nicht.. Aber wäre es nicht besser, die Justiz auf eine sehr hohe Haftentschädigung zu verklagen?? Naja, wie auch immer, probier es lieber nicht aus.

Der mördete war nicht mehr da.

Aufhebung des ersten Urteils. Neue Anklage und Prozess.
Ich wette du hast "Doppelmord" mit Ashley Judd gesehen. ;-)
Eppendorf am 10. Oktober 2008 18:35 Ähm, nö.
Kaffeesatz am 10. Oktober 2008 19:06 Mist. Das hätte perfekt gepasst.

Puh, wie das hierzulande ist, kann ich nicht sagen,schäm.In Amerika kannst du nur 1 x für ein u.dasselbe Verbrechen vor Gericht gestellt werden.Wo ist denn unser WolfRichter, der müsste das doch wissen!
<NICHT ABGESTIMMT> (meine Farbe ist nicht dabei)
Du wirst ein zweites Mal verurteilt werden weil die erste Sache verjährt ist.
WilliWinzig am 10. Oktober 2008 18:41 Mord verjährt nicht in Deutschland
... das Absitzen war gemeint ;)
des geht glaub nur in USA


In Deutschland gilt Folgendes: Für eine Tat kann man nicht zwei Mal bestraft werden. "Tat" in diesem Sinne meint einen bestimmten "historischen" Vorgang. Wenn der Mord, für de man verurteilt wurde, nicht begangen wurde, dann wurde man für eine Tat verurteilt, die eine andere ist als ein Mord, den man später wirklich begeht. Ergo kann man - und das ist ganz eindeutig und unstreitig - für den zweiten Mord, der ja eigentlich der erste ist, abermals verurteilt werden.
AH Abstimmung falsch gelesen !
NEIN KANNST DU NATÜRLICH NICHT STRAFFREI !
Man kann für eine Tat nicht zweimal bestraft werden.


Ich halte das schon für möglich, wenn irgendwie falsch ermittelt wird. ;-)