
Ja,solange dadurch Dein normaler Job nicht leidet!

wenn dein arbeitgeber kein problem damit hat, dann ja!!!!!
Mit Genehmigung des Arbeitgebers, darfst du neben einer Hauptbeschäftigung einen 400-Euro Job ausüben. Für diesen zahlt der AG 30 % pauschale Abgaben. Für jeden weiteren geringfügigen Job, musst du eine Steuerkarte mit der Klasse 6 einreichen und bekommst SV-Beiträge (außer Arbeitslosenversicherung) abgezogen
Franticek am 4. Januar 2009 18:34 Wer eine Hauptbeschäftigung hat, muß auch für EINEN zusätzlichen 400€-Job schon eine Steuerkarte Klasse 6 vorlegen. Diese Pauschalversteuerung usw gilt nur für Geringverdienende bis 400€, also wenn dies der einzige Job ist.
Falsch!!!!!
Geringfügige Beschäftigungen werden mit 2% pauschaler Lohnsteuer versteuert. Es muss für #einen# Nebenjob keine Steuerkarte vorgelegt werden.

ja kannst du ausser in deinem arbeitsvertrag ist es untersagt