Ich habe vor einigen Monaten was bei eBay verkauft und es lief eigentlich alles normal ab bis der Käufer sich wieder gemeldet hat und meinte sein eBay Account und was weiss ich noch alles wurde gehackt. Da die Sache mit PayPal gezahlt wurde habe ich ihm die Seite wo alles steht mit eMail Adresse, Name, Betrag ect gefaxt und ihm auch sonst gesagt was er wissen wollte obwohl er total unfreundlich war und mir auch noch eine neutrale Bewertung gegeben hat. Dann hatte ich irgendwann eine eMail von der Polizei im Postfach wo ich alles nochmal schildern sollte aber ich habe das nicht weiter ernst genommen und nicht geantwortet. Dann hat sich die Polizei aus meinem Landkreis gemeldet die mich unbedingt ausfragen will deswegen. Ich habe eine ausführliche Mail geschickt wo alles drin steht aber der will sich unbedingt persönlich treffen und meint ich kann zu einer Mitwirkpflich durch die Staatsanwaltschaft gezwungen werden und hat auch nochmal aufgelistet was er wissen will aber das habe ich schon alles in der Mail beantwortet. Nun sagte mir jemand es kann mich niemand zwingen, höchstens ein Richter. Stimmt das? Ich habe wirklich keine Lust drauf ausserdem habe ich schon genug geholfen und dafür werde ich von dem Käufer wie ein Verbrecher behandelt.

eine eMail von der Polizei im Postfach
ich kann mir nicht vorstellen, das sowas per Mail kommt.

Für mich klingt es ziemlich fragwürdig. Die Polizei meldet sich bestimmt nicht per Mail. Aber auf eine persönliche Vorladung per Brief würde ich auf jeden Fall reagieren.

Du kannst sogar in Beugehaft genommen werden und zwar solange bis du eine Aussage machst es sei denn du belastest dich selber

Du bist verpflichtet, zur Zeugenaussage. Wenn Du auf den Termin nicht reagierst, dann kannst Du mich Strafe rechnen.
Aber ich habe doch nichts gemacht -.-
Nellina am 13. Oktober 2009 15:25 Aber wenn Du offiziell geladen wirst, musst Du als Zeuge auftreten. Auch wenn Du nichts weist!
gargamel111 am 13. Oktober 2009 16:16 Ja, aber erst vor Gericht. Nicht vor der Polizei.
Einer Aufforderung von der Polizei zur Dienststelle zu kommen und auszusagen musst du nicht nachkommen. Sobald du aber eine Aufforderung vom Staatsanwalt bekommst an einem bestimmten Termin auszusagen bist du dazu verpflichtet!

Du kannst als Zeuge zwar die Aussage verweigern, aber es kann dir durchaus passieren, dass die Polizei dich "einlädt", bzw. du zu einer Verhandlung polizeilich vorgeführt wirst.
Ich würde Aussagen immer persönlich - nie per e-mail - abgeben.
gargamel111 am 13. Oktober 2009 16:18 Seit wann kann man als Zeuge die Aussage verweigern? Sie ist weder verwandt mit dem Typen noch würde sie sich selbst belasten.

wenn du zu einer zeugenaussage ordnungsgemäß geladen wirst und ohne triftigen grund nicht erscheinst, kann der richter die 'vorführung' anordnen lassen.
hast du solche eine schriftliche ladung?
Ja, sowas habe ich bekommen aber ich hatte abgesagt. Es steht auch nur da, dass ich gebeten werde zu kommen und nicht gezwungen. Erst in der Mail stand, dass ich gezwungen werden kann.
diemeggie am 13. Oktober 2009 15:06 also eine ladung ist eine ladung. steht denn das wort ladung da bzw hinweise auf konsequenzen, wenn du nicht erscheinst? dann solltest du gehen...also für gerichte gilt die pflicht.
Nein, da steht nur, dass ich rechtzeitig bescheid geben soll wenn ich zu dem Zeitpunkt nicht kommen kann.

Man ist zu einer Zeugenaussage verpflichtet und kann sogar zwangsweise (mit Polizei) vorgeführt werden...ist nun mal so...

ja du kannst dazu gezuwungen werden. zwar nicht von der pilizei aber von staatsanwalt oder einem richter. wenn du dich dann noch weiter weigerst, könntest du sogar verhaftet werden oder du musst eine strafe bezahlen.am besten gehst du einfach zur polizei und machst nochmal deine aussage, auch wenn du sie schon schriftlich per e-mail abgeschickt hast. du sparst dir dadurch jede menge ärger.
Nein, weder Polizei noch Staatsanwaltschaft können im sog. Ermittlungsverfahren Dich zu irgendetwas zwingen.
Ein Richter kann Dich aber bei einer Verhandlung als Zeugen vorladen, dann musst Du erscheinen und wahrheitsgemäß aussagen.
ReinerUnsinn am 13. Oktober 2009 14:51 Auch die Polizei kann Dich vorladen. Und Du mußt hin, bekommst aber Fahrgeld.
Mir schon passiert.
da hast du recht
das ist mir auch etwas sehr banane !
sehr suspekt.
War aber so, der Betreff war "Ermittlungsverfahren..." und bevor ich die Mail aufgemacht habe habe ich erstmal gegoogelt ob so ein eMail Trojaner gerade rumgeht. Habe zwar was gefunden aber da die Mail sehr klein war habe ich doch mal reingeschaut.
Die Polizei schickt dir nichts per Mail. Da stimmt was nicht.
Denke da verarscht dich jemand.
Habe ja auf die Mail nicht reagiert da es mir auch komisch vorkam aber da sich nun die Kriminalpolizei aus diesem Landkreis gemeldet hat und auch fragt weshalb ich auf die Mail nicht geantwortet habe schliesse ich eine Verarsche aus. Und die Visitenkarte des Polizisten in meinem Briefkasten mit einer Anmerkung, ich solle mich wegen der Sache melden sieht auch sehr echt aus.
ne Visitenkarten der polizistin?
Sorry, aber das kann ich alles nicht glauben.
Kläre das vor ort mit der Polizei. Da stimmt echt was nicht.
Der meint ich solle ihm sagen wann er vorbei kommen kann, es würde nicht länger als eine halbe Stunde gehen.
Wenn ER vorbeikommen kann?
Wenn, dann musst du höchstens bei der Polizei vorbei, aber nicht umgekehrt lach
Hmm, jetzt habe ich aber Angst, dass da wirklich was nicht stimmt oO
Eben. Ruf bei der polzei an und klär das. Nimm die E-Mail und Visitenkarte und alles mit.
Das ist doch mal ne gute Aussage. Anrufen ist doch kein Problem, dann können die Dir auch erklären, warum sie das so haben wollen. Und ob vielleicht eine Anzeige gegen Dich vorliegt. Das ist nämlich der hüpfende Punkt.