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Kann ich widerspruch einlegen?

gefragt von weiblein am 08.05.2009 um 15:52 Uhr

Hallo Leute,ich hab ein Problem und hoffe jemand kann mir helfen. Vor drei tagen war ein Versicherungsmann bei mir gewesen ,weil ich ein Unfallschutz für meine kinder gemacht habe und er noch ne unterschrift brauchte,die er auch bekommen hat. soweit so gut .er hat mir aber noch ne unfallrente eingeredet obwohl ich sagte das ich dieses noch nit meinem mann besprechen muss,wollte er das ich das schon mal unterschreibe und er es bei nicht wunsch einfach zerreissen kann. Ich blöde hab natürlich unterschrieben und bereue dies jetzt weil mein mann gegen diese unfallrente ist. habe den Versicherungsmann noch nicht erreichen können ,falls ich ihn erreiche er dann sagt er zerreist es, habe ich dennoch kein beweis dafür. also möchte ich diesen vertrag schnellstmöglich widerufen damit ich eine schriftliche Bestätigung habe das alles okay ist. Kann ich überhaupt widerrufen und wie sieht so ein schreiben aus bzw. muss eine Begründung drin vorkommen, denn ich weis nicht wie ich es in meinem fall begründen soll.Ich bitte um schnelle Antworten und bedanke mich im vorraus

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versicherung x 5.639 widerspruch-versicherung x 1

GerdaG
beantwortet von GerdaG am 8. Mai 2009 15:54
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Wende Dich an die Versicherung selbst.


damas
beantwortet von damas am 8. Mai 2009 15:55
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Hast einen Durchschlag von dem Vertrag bekommen, da stehen die Kündigungsfristen ganz kleingedruckt. Aber warum sollst du nicht kündigen können - per Einschreiben mit Rückschein. Denn müssen sie gegenzeichnen und können nicht die Geschichte von ist eben erst auf meinem Schreibtisch gelandet erzählen.


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 8. Mai 2009 15:55
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Du kannst ohne Angabe von Gründen zwei Wochen lang vom Vertrag zurücktreten. Schreib am besten gleich jetzt schon einen Brief, daß Du von der am soundsovielten geschlossenen "Unfallrente" zurücktrittst. Verlaß Dich nicht auf das Telefon - er sagt Dir unter Garantie, daß alles kein Problem ist - und nachher weiß er von nichts und der Vertrag ist rechtskräftig!

Kommentar von weiblein am 8. Mai 2009 23:25

vielen Dank Erster Schnee werde deinen Rat befolgen und sofort widerrufen.Hoffe es klappt


Babsi82
beantwortet von Babsi82 am 8. Mai 2009 15:55
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Schreib ich widerrufe den am XXX geschlossene Vertrag über /was auch immer/ innerhalb der Frist von 14 Tagen. Mit freundlichen Grüßen.... Das reicht dann auch schon und heb den Faxbericht auf


malli
beantwortet von malli am 11. Mai 2009 12:14
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klar kannst du wiedrufen! in der regel hast du nach erhalt der police 14 tage zeit!


anonym
beantwortet von manolo123 am 9. Mai 2009 09:58
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Hier findest du Vorlagen für alle wichtigen Schreiben bei der Kommunikation mit Versicherungen:

http://www.freier-berater.com/Seiten/musterbriefe.html

Eine Vorlage für den Widerspruch findest du da auch.


Sascher
beantwortet von Sascher am 8. Mai 2009 15:54
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Ein einfacher Widerruf genügt, das ganze per Einschreiben und Du bist auf der sicheren Seite.


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 8. Mai 2009 16:21
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immer noch nich emazipiert?? musst um alles um Erlaubnis fragen. Dann weis dein Mann auch wie man den Widerspruch richtig durchführt.

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 8. Mai 2009 16:57

Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun? Es soll Ehepaare geben, die sich absprechen, wenn sie gemeinsames Geld ausgeben oder dauerhafte Verträge unterschreiben.


tinschen
beantwortet von tinschen am 8. Mai 2009 15:57
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Nachdem der Versicherungsvertreter bei dir zu Hause,handelt es sich um ein Haustürgeschäft.Da hat man sowieso ein Widerspruchsrecht.


sarrex
beantwortet von sarrex am 8. Mai 2009 15:54
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ja kannst du widerrufen


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