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Kann ich wegen des Bahnstreiks gekündigt werden?

gefragt von Narzissa2007Narzissa2007 am 11.11.2007 um 11:54 Uhr

Ich bin als Pendler auf die Deutsche Bahn angewiesen und habe keinerlei Ausweichmöglichkeiten (kein Führerschein, kein Auto und kenne niemanden, der ein Auto hat). Dass mir Lohn abgezogen werden kann, weiß ich. Aber ist es ein Kündigungsgrund, wenn ich wegen der Bahnstreiks ständig zu spät komme oder gar nicht?

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Kündigung x 2.754 Pendler x 26 Bahnstreik x 21

Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 11. November 2007 11:57
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Ja. Du weißt, dass die Bahn im Moment Streikt und hast dich früh genug um Ausweichmöglichkeiten zu kümmern, bzw. Urlaub zu nehmen. Sprich mit deinem Chef, ob es evtl. Möglich ist, während des Streikes generell später anzufangen und die versäumte Zeit nachzuholen.


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 11. November 2007 11:58
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Sprich mit Deinem Chef wie Du dem Problem der Bahnstreiks am besten begegnen sollst.

Da es aber nicht von Dir abhängt ob eine Bahn fährt oder nicht ist es kein Kündigungsgrund, solange Du zumutbar alles daran setzt pünktlich zur Arbeit zu erscheinen.

Lass Dir auch immer auf dem Bahnsteig schriftlich bestätigen, dass Dein Zug wegen der Streiks verspätung hat.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 11. November 2007 16:26
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Du solltest mit Deinem Chef offen darüber sprechen, denn wenn Du unvorhersehbar immer mal wieder zu spät oder gar nicht kommst, dann stört das den Betrieb natürlich erheblich und für das rechtszeitige Erscheinen bist allein Du verantwortlich.

Wenn die GDL für den nächsten Tag einen Streik in Deiner Region ankündigt, dann bist grundsätzlich Du verantwortlich dafür, dass Du trotzdem rechtzeitig erscheinst - und sei es, dass Du in diesem Fall am Arbeitsort übernachtest und nicht nach Hause fährst.

Vielleicht kannst Du ja sogar in der Firma oder bei einem Kollegen übernachten?

Kommentar von Ab099073bdcfabfae142fdbb5137ada5smallNarzissa2007 am 11. November 2007 19:29

Wenn es sich am Tag vorher schon abzeichnet, kann ich natürlich in der Firma übernachten und mir vorsorglich schon mal eine Luftmatratze mitnehmen. Bei zu kurzfristigen Ankündigungen bin ich lt. Urteilen aber nicht Schuld, weil ich da nicht reagieren kann. Zum Glück ist mein Chef ja kein Unmensch und wenn ich krank wäre, könnte er ja auch nichts machen. Seit ich dort arbeite, bin ich noch nie auch nur einen Tag krank gewesen und hab öfter mal in meiner vertraglich garantierten Freizeit gearbeitet, um ein wichtiges Projekt fertigzustellen. Das wird er wohl sicher auch anerkennen.


LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 11. November 2007 12:50
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Vielleicht suchst Du Dir eine vor Ort wohnende Arbeitskollegin, wo Du abends mal übernachten darfst, wenn wieder Streikgefahr ist.

Es gibt manchmal auch alleinstehende Damen, die für solche Fälle gerne hilfsbereit sind. An alleinstehende Herren könnte man/frau auch denken, aber das ist vielleicht nicht so einfach.

Aber sprich ruhig mal mit Deinem Chef oder der Leitung der Personalabteilung über dieses Problem. Es gibt viel Hilfsbereitschaft in solchen Situationen. Auch die Kirchengemeinde am Arbeitsort könnte helfen.


anonym
beantwortet von Lilly19901 am 11. November 2007 11:58
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soweitr ich weiss ja leider aber rede doch mal mit deinem chef! ist es den weit zur arbeit geht es nicth mit bus?

Kommentar von Ab099073bdcfabfae142fdbb5137ada5smallNarzissa2007 am 11. November 2007 12:06

Nein, 1. fährt kein Bus dorthin und zweitens sind es 75 Kilometer einfacher Fahrtweg. Taxi kann ich mir nicht leisten, die Kosten sind immens hoch, mir tut schon die Monatskarte weh.


Quizmaster
beantwortet von Quizmaster am 11. November 2007 11:57
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