Hallo,
ich leben in einer WG mit einer anderen Person. Wir haben einen Mietvertrag unterschrieben in dem es heisst, dass wir ein Jahr in der Wohnung bleiben müssen. Gründe hierfür hat der Vermieter nicht angegeben. Nun möchte ich im Oktober mein Studium in einer anderen Stadt beginnen. Das wäre dann drei Monate bevor das eine Jahr um ist. Meine Mitbewohnerin würde dann auch aus der Wohung auszeihen.
Meine Frage: komme ich irgendwie vorzeitig aus dem Mietvertrag? Wie formuliere ich am besten die schriftliche Kündigung (mit Angabe des Grundes).
Danke schon einmal für die Antworten!
Öhmm - der Umzug in eine andere Stadt nutzt Dir in diesem Fall nicht so richtig was. Denn erstens musst Du den natürlich beweisen (dann darfst aus jedem Zeitmietvertrag raus) - aber dann darfst Du natürlich nicht von heute auf morgen ausziehen, Du hast noch immer die "normale" Kündigungsfrist von drei Monaten. So viel Rechte muss man auch einem Vermieter zugestehen, dass er für seine Wohnung nicht von einem Tag auf den anderen einen Mieter suchen muss und deshalb finanzielle Einbußen in Kauf nehmen muss.
Aufgrund eines beruflichen Umzugs kann ein Zeitmietvertrag vorzeitig gekündigt werden. Studium gehört auch dazu. Auf jeden Fall ist es notwendig, diesen Kündigungsgrund auch zu belegen
ja das habe ich mir schon gedacht, dass ich das dann beweisen muss. das problem ist ja, dass ich erst sehr kurzfristig erfahren werde ob ich angenommen bin oder nicht. reicht es dann eine bescheinigung der uni nachzuweisen das ich mich eingeschrieben habe?
Das weiß ich leider nicht - vielleicht hast du die Chance jemanden zu fragen, der im Mieterschutzbund ist

Meines Erachtens kannst Du aus beruflichen Gründen den Vertrag nicht vorzeitig kündigen.
ABER: Du schreibst, dass kein Grund für die Befristug im Mietvertrag angegeben ist. Das könnte ein Schlupfloch für Dich sein. Denn seit der Mietrechtsreform muss bei einem Zeitmietvertrag seit dem 01.09.2001 ein bestimmter Befristungsgrund angegeben sein, andernfalls gilt der Vertrag automatisch als unbefristet und kann mit der normalen Kündigungsfrist von 3 Monaten beendet werden. Dies ergibt sich aus § 575, Absatz 1 des BGB.
Sende also eine einfache Kündigung mit 3-Monatsfrist an den Vermieter, natürlich mit Einschreiben + Rückschein.
ich würde dann noch diesen Monat die Kündigung zum 01. September einreichen. Also von daher müsste es ja früh genug sein. Von einem auf den anderen Tag will ich natürlich nicht ausziehen.