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Kann ich von meinem Mieter eines RH verlangen,daß er auf seine Koeine gebäudeversicherung abschließt

gefragt von kainz am 04.01.2009 um 11:48 Uhr
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Gebäudersicherung x 1

anonym
beantwortet von jockl am 4. Januar 2009 11:55
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Allein der Gedanke, eine solche Frage aufkommen zu lassen. Dafür habe ich keine treffende Bezeichnung. Auf jeden Fall NEIN

Kommentar von Ingeruhn am 24. März 2009 15:07

Jocki, kannst mal sehn sie schlau manche der Mieter sind, die meinen ein Vermieter sei doof.


anonym
beantwortet von Saarland60 am 4. Januar 2009 11:54
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Nein, kannst du nicht (eine solche Verpflichtung ist nur im Gewerbemietrecht möglich, nicht im Wohnraummietrecht). Du kannst als Eigentümer des Reihenhauses aber selbst eine Wohngebäudeversicherung abschließen und die Versicherungsprämie in den Nebenkosten auf den Mieter abwälzen.

Kommentar von jockl am 4. Januar 2009 11:57

Antwort ist klar richtig, DH, aber als Vermieter sollte man sich ein gewisses Grundwissen angeeigt haben.

Kommentar von Ingeruhn am 24. März 2009 15:06

Vermiter sind keine Deppen, sonst wären es keine Vermieter. Mieter sollten keine so blöde Fragen stellen, wenn die sich nicht auskennen. Dies geht zudem einen Mietr gar nichts an. Trotzdem für alle unwissenden Mieter. Gebäudeversicherungen, sind eine vom Staat auferlegte Pflichtversicherung. Das Gebäude wurde geschätzt, daraus errechnet sich diese Pflichtversicherung. Aber sowas muss ein Mieter ja gar nicht wissen, ansonstgen würde der nicht so fragen.


anonym
beantwortet von Ingeruhn am 24. März 2009 15:03
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Einfach lächerlich diese Frage. Ein Mieter will freiwillig was bezahlen n i e m a l s. Gebäudeversicherung ist eine staatliche Pflichtversicherung, diese Versicherung läuft immer,auf den Namen, des Gebäudes-und-Grundstückeigentümers. Nur weil sich irgendeiner in dieses Gebäude setzt, hat er keinerlei Rechte solche gesetzlich vorgeschreibene Versicherung zu kündigen oder anderweitig abzuschliessen. Selbstverständlich kann dieser Mieter Versicherungen abschließen und bezahlen so viel er möchte, einen Wert aller dings hat dies keinen. Die Gebäudeversicherung Pflichtversicherung und Grundsteuer, des Vermieters, muss der Mieter trotzdem zahlen. Der Vermieter darf dies auf den Mieter umlegen, logisch.


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 4. Januar 2009 14:28
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Das risiko der Abwälzung auf den Mieter wäre mir als Gebäudeeigentümer zu hoch. Was ist wenn der Mieter nicht zahlt und die Versicherung gekündigt wird und es passiert was. Außerdem wenn das Haus noch nicht bezahlt ist verlangen doch die Hypothekengläubiger einen Versicherungsnachweis der auf den Namen des Schuldners lautet.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 4. Januar 2009 11:58
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Das Gebäude gehört doch dir, oder? Also musst du die Versicherung abschließén, weil du im Falle eines Falles auch der Nutznießer bist, kapiert?

Die Versicherungsprämie gehört zu den Betriebskosten, muss also vom Mieter bezahlt werden.

Ich denke, dass du mit deinem Mieter die Zahlung von Betriebskosten für das Haus vereinbart hast, wenn nicht, dann hast du Pech.


lenne02
beantwortet von lenne02 am 4. Januar 2009 11:50
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hä??

Kommentar von Saarland60 am 4. Januar 2009 11:56

"hä??" ist völlig zutreffend. Man muss schon stark grübeln, um halbwegs zu kapieren, was der Fragesteller eigentlich wissen will.

Kommentar von Ingeruhn am 24. März 2009 15:10

Dieser Fragesteller ist ein Mieter. Der will wissen ob er dem Vermieter einen Strick drehen kann, indem er nachweißt, dass der Vermieter eine zu teuere Versicherung habe. Darum zahlt er dann gleich überhaupt nichts. Diese Frage, dieses Herren Mieters ist doch schnell zu durchblicken. Der will nichts bezahlen, darum will er vom Vermieter einen Nachweis, dass es keine kostengünstigere Versicherung gibt. Dies ist auch einer der auf Kosten, des Vermieters, sein Leben fristen möchte.


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