Würde die Teile gerne behalten aber angeblich hat er sie nicht mehr. War eine sehr wertvolle Kette.

Natürlich kannst Du das verlangen. Auch wenn die Kette gekürzt wurde, bleiben die entfernten Teile Dein Eigentum.
Aber sicher muß er dir die Reste aushändigen. Auch wenn es jetzt ab ist, gehört es immer noch dir.

Ja sicher, ist doch Dein Eigentum - und zwar die ganze Kette! Stell' Dir mal vor, es ist echt Gold und Du müstest zwei oder drei cm kürzen lassen! Da geht dann schon auch ein Wert mit über'n Ladentisch!

Absolut. Ein guter Juwelier würde das von alleine machen.

Das ist ja eine Frechheit,dass er Dir die Reste nicht gegeben hat.Es ist Dein Eigentum.das ist DIEBSTAHL.den kannst Du verklagen.Da würde ich aber mit ihm ein Wörtchen reden.
sag ich wnn er sie nicht mehr hat muss er es bezahln oder es gibt richtig ärger

Na klar es ist ja deine Kette.
Allerdings must du auch das Kürzen bezahlen.

Das Stück hat der "Feine Herr" nicht mehr, weil sich das Material gut "versilbern" läßt. Das Geld steht Dir zu! Übrigens: Mundpropaganda ist nicht nur Werbung sondern in Deinem Fall schlecht fürs Geschäft... Vielleicht hilft ihm das schnell auf die Sprünge. ;-)

Auf jeden Fall! Du hast eine Dienstleistung bekommen und dafür sicher auch ein "wenig" bezahlt! Er hat aber kein Recht dein Eigentum zu behalten! Selbst wenn es nur ein halber Zentimeter wäre!

Was istn das für ein Juwelier wo man um sein Eigetum betteln muss!?! Achtung: gern genommener Nebenverdienst... das Einstreichen von Goldresten.. Gruß Muddie
Ich habe die verschiedensten Goldschmiede kennen gelernt. Es wäre gut, immer vorher den Reparaturpreis zu erfragen und gleichzeitig um Rückgabe des Restes zu bitten. Einige rechnen mehr für eine Reparatur, wenn sie die Reste zurückgeben, andere tun es selbverständlich, rechnen dann wohl mehr. Vorher klären ist immer gut. Natürlich kann sich niemand das Eigentum eines Kunden aneignen, es sei denn der Rest würde verarbeitet in der Änderung, aber nicht bei einer Kettenkürzung. Wenn Sie jetzt hinterher noch einmal hingehen, werden Sie vielleicht ein Problem haben, den Beweis zu führen, daß er einbehalten hat. Haben Sie noch die Reparaturtüte mit Auftragsbeschreibung drauf? Eventuell kann die Verbraucherberatung einen Tip geben.
Es ist vollkommen unabhängig, ob es ein Juwelir, Fahrrad, Automechanicker oder sonst etwas ist. Seriös ist, das man dem Kunden die defekten, ausgewechselten Teile zeigt und ihn dann fragt, ob er die Teile haben will.