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Kann ich von einem Mietvertrag zurücktreten ?

gefragt von Icebird19 am 25.05.2008 um 13:16 Uhr

Es wäre so toll, wenn ihr mir helfen köönt. Meine Schwester hat ein Mega Problem, sie hatte eine Stelle in einer anderen Stadt bekommen und dort ein Mietvertrag unterschrieben. Nach einer Woche ist sie schriftlich davon zurückgetreten weil der fest zugesagte Job absolut nicht das richtige war und sie nach Hause kommen wollte. Das war ein Monat bevor sie überhaupt in die Wohnung einziehen sollte. Der Mieter hat eine unmengen Forderungen gestellt und da meine Schwester keinen Nachmieter stellen konnte, hat er nun einen Anwalt eingeschaltet wegen Betrug. Das kann doch nicht rechtens sein ?

Bitte helft ihr !!!


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anonym
beantwortet von Regenmacher am 25. Mai 2008 13:33
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Deine Schwester hätte den Mietvertrag nur mit einer Frist von 3 Monaten kündigen können. Diese Frist gilt auch, wenn man die Wohnung noch nicht bezogen hat.

Also besteht die Forderung zu Recht.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 25. Mai 2008 13:46
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Natürlich ist das rechtens.

Verträge werden gemacht, um sie einzuhalten. Zwischen Job und Mietvertrag besteht keinerlei juristischer Zusammenhang.

Eine Anzeige wegen Betruges ist natürlich übertrieben und wird nach menschlichem Ermessen nicht durchgehen.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 25. Mai 2008 16:46
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Der Vertrag ist geschlossen und der Vermieter kann sich darauf verlassen, einen Mieter zu haben. Er stellt seine Bemühungen um einen neuen Mieter ein. Der Vertrag gilt. Natürlich würdest du andererseits schreien, wenn der Vermieter sich überlegt: ach, ich lass dich doch nicht einziehen, ich hab jemand Besseres gefunden. So hat der Mietvertrag für beide Parteien binden Bedeutung. Fraglich ist allerdings ob der Rücktritt vom Mietvertrag nicht gleichzeitig als Kündigung gilt. Dann wäre aber auch zu klären, ob das Mietverhältnis unbefristet ist. Man kann versuchen im gegenseitigen Einvernehmen einen Nachmieter zu finden um die Zeit der Belastung zu verkürzen. Ist der Vertrag befristet, Kann der Vermieter sich in die Sonne legen und das Zahlen Dir überlassen.


anonym
beantwortet von Rolfe am 26. Mai 2008 00:22
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Kann meinen Vor-Schreibern nur zustimmen. Aber mit Betrug hat das trotzdem nichts zu tun, weil die Umstände, die deine Schwester zum "Rücktritt" veranlassten, erst später eingetreten sind.


busfahrer
beantwortet von busfahrer am 25. Mai 2008 13:52
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Vertrag ist Vertrag.Der Vermiter kann ja nichts dazu, wenn es mit dem Job nicht geklappt hat.Sofort vorzeitig mit Begründung kündigen.Wenn deine Schwester keinen Job hat, so kann sie ja die Miete nicht aufbringen.Wenn der Vermieter merkt, das nichts zu holen ist, dann müsste er ja schön dumm sein, Anwaltskosten entstehen zu lassen. Rechtens ist das schon.Dem Vermieter ist ja ein Schaden entstanden.Auch muß er evtl. eine neue Anonce aufgeben oder den Makler bemühen etc.Versuch t doch noch mal mit ihm zu reden.



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