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Kann ich von einem Kauf zurücktreten, wenn ich schon behahlt habe (Wäschetrockner)noch bei Händler.

gefragt von Maximal am 05.01.2009 um 17:57 Uhr

Ich habe einen Wäschetrockner (20% Rabatt) gekauft und ihn bezahlt. Konnte ihn aber noch nicht abholen, deshalb hat der Händler 8 Tage eingegräumt bis zur Abholung. Jetzt funtioniert mein alter Trockner aber wieder. Heute (5.1.09) ist der 8.Tag. Was mache ich jetzt? Kann ich von dem Kauf zurücktreten und das Geld wiederbekommen? War ein Kauf während einer Sonderaktion s.o..

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Vertragsrecht x 190 Rücktritt vom Kauf x 3

anonym
beantwortet von Regenmacher am 5. Januar 2009 17:59
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Bei einem Ladenkauf gibt es kein Rücktrittsrecht. Wenn du den Vertrag nicht erfüllst, hat der Händler das Recht Schadenersatz zu verlangen. Das könnten die 20% Anzahlung sein.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 5. Januar 2009 18:02

er hat doch schon voll bezahlt, mit 20% Rabatt

Kommentar von Maya1998 am 5. Januar 2009 18:03

Richtig, im Gegensatz zum Internetkauf...Ein schlagendes Argument für diese Art des Einkaufs im Übrigen;*) DH


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 5. Januar 2009 17:58
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Der Händler wird sein Lager räumen wollen und auf Einhaltung des gültigen Vertrages bestehen; vielleicht hat er den freiwerdenden Platz schon anderweitig verplant oder vermietet. Rücknahme bei Nichtgefallen bieten sowieso die wenigsten an.


wolle59
beantwortet von wolle59 am 5. Januar 2009 17:57
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gekauft ist gekauft!


anonym
beantwortet von mok83 am 5. Januar 2009 18:08
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der Händler kann das Gerät aus Kulanz zurücknehmen, oder besser gesagt den Auftrag stonieren. Am Besten freundlich fragen und die Situation erklären. Muss der Verkäufer aber nicht machen, wie gesagt >> Kulanz


anonym
beantwortet von Mietnormade am 5. Januar 2009 18:03
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Nein


Mismid
beantwortet von Mismid am 5. Januar 2009 18:01
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Egal ob du bezahlt hast oder nicht. Sobald der Vertrag zustande gekommen ist und das ist er ja wohl, kannst du vom Kauf nicht mehr zurücktreten. Natürlich kannst du denn Händler fragen ob es es macht. Einen Anspruch darauf hast du nicht. Du kannst aber sicher den Händler fragen ob er die Maschine behalten will, wenn du auf dein Geld verzichtest. Vielleicht ist er auch damit einverstanden wenn du ihm nur 20-30% zahlst und er dafür dein Gerät behält


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