Ceyda am 03.10.2007 um 22:19 Uhr
Ich habe einen Handyvertrag und nur Probleme damit, wie schon einmal erwähnt. Gibt es die Möglichkeit vom Vertrag auszutreten, sofern ich die restlichen monatelichen Gebühren zahle? Das wären noch 18 Monate.

Wenn Du die monatlichen Gebühren in voller Höhe bezahlst, brauchst Du nicht zu vorzeitig vom Vertrag zurückzutreten, telefoniere einfach nicht mehr damit und schreibe rechtzeitig (3 Monate) vor Ablauf des Vertrages die Kündigung.

Wenn es das Handy ist, gib es zur Reparatur beim Anbieter und laß Dir für diese Zeit ein gleichwertiges geben. Ist der Reparaturversuch fehlgeschlagen, setze eine Frist, binnen derer der Mangel abzustellen ist. Gelingt dieses dem Anbieter auch nicht, steht Dir u.U. ein Rücktrittsrecht zu. Lies dazu Deinen Vertrag und ggf. die AGB.

Kann man machen, wenn man eine gewisse "Ablöse" für das Handy bezahlt, was meist den restlichen Monaten etspricht. Machen aber nicht alle Anbieter gerne. Einfach nachfragen!

geh dich doch einfach beschweren schau dir deinen vertrag an und schreib dir deine ganzen probleme auf und geh sie der liste lang nach ob das was von nachteieln im vertrag drinne steht dann kannste ihn auch vorzeitig kündigen
andreas48 am 3. Oktober 2007 22:53 ganz so einfach ist es nicht....

Mein Handy war beschädigt. Ich habe es zur Reperatu rgegeben und hatte zusätzl. eine Handyversicherung. Ich hab Handy abgeschickt und erst nach drei Wochen sagte man mir, ich solle eine Schadensbericht abgeben. Doch das hätten diezuerst abfragen müssen bei mir. Haben die nicht gemacht...interne Probleme bestimm tkeine Ahnung. Am telefon meinte man mir nur drei wochen. ich habe mein Handy nach acht wochen wiederbekommen Schlechter Service überhaupt
Nein, da wird kein Provider drauf eingehen
Du hast dich bei Vertragsabschluss an deinen Provider für 24 Monate gebunden und da Vertrag von vertragen kommt kannst du dich im Rahmen der AGBs an die 'üblichen' Prozesse halten.
HTH
Peter