Also es geht darum, dass cih bis zum 9. September Übergangsgeld bezog und ab 10. September wieder Hartz 4. Daher war ich nur bis zum 9. September gebührenpflichtig und ab 10. eigentlich befreit oder hätte befreit werden müssen. Habe auch einen Antrag gestellt. Der wurde jedoch erst zum 1. Oktober bewilligt. Nun meine Frage: Kann ich verlangen, dass ich nur bis zum 9. September Gebühren bezahle...? Die sagen nein, aber eigentlich ist das ja so nicht richtig.