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Kann ich verlangen, dass Arbeiten am Mietobjekt von einer Firma durchgeführt werden?

gefragt von monja1995monja1995 am 22.06.2008 um 19:14 Uhr

Unser Vermieter will die Fassade und die Fenster von aussen streichen, sowie das undichte Wintergartendach reparieren. Wir machten die Erfahrung, dass nur Pfusch bei rauskommt, wenn der selber was macht. Können wir aus diesem Grund drauf bestehen, dass es eine Firma macht?

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Recht x 35.156 wohnen x 7.301 Miete x 3.302 heimwerken x 2.321

anonym
beantwortet von Saarland60 am 22. Juni 2008 19:19
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Klipp und klar: NEIN! Von wem euer Vermieter sein Eigentum sanieren lässt, ist einzig und allein seine Sache.

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 22. Juni 2008 19:41

Ich dachte mal gehört zu haben, dass man das darf. Es ist so, dass unser Vermieter einige Male Silikon hinter das Abschlußblech des Wintergartendaches gespritzt hat und weiterhin Wasser eintrat. Wir haben das dann von einem Spengler anschauen lassen, der sagte, dass das Blech unter Putz gelegt werden muss, mit Silikon wird das nie was, weil sich das nicht mit der Mauer verbindet. Der Vermieter weigert sich aber, das zu machen, bzw. machen zu lassen, weil ihm das zu teuer ist.

Kommentar von Saarland60 am 22. Juni 2008 19:59

Da hast du falsch gehört. Wenn es ihm zu teuer ist, Arbeiten am Objekt fachgerecht ausführen zu lassen, so ist das seine Sache. Wie gesagt: an seinem Eigentum kann jeder herumpfuschen, wie er möchte, und das ist auch gut so. Du als Mieterin hast allerdings die Möglichkeit Mietminderung geltend zu machen, sobald durch Pfuscharbeit Mängel an der Mietsache entstehen. Es fragt sich also, was mittelfristig für euren Vermieter billiger ist: Gleich einen ordentlichen Handwerker zu bezahlen, oder Mietkürzungen hinzunehmen.

Kommentar von Obelhicks am 23. Juni 2008 00:30

korrekt


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 22. Juni 2008 21:42
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Nein. Der Vermieter kann mit seinem Eigentum machen was er will. Wär ja noch schöner, dass da Mieter mitreden dürften.


anonym
beantwortet von Rolfe am 22. Juni 2008 19:33
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Saarland60 hat Recht. Allerdings können sich daraus ergebende Mängel an der Mietsache zur Mietminderung führen. Sich daraus ergebende Gefährungen für die Gesundheit (z.B. Schimmelbildungen) können sogar die fristlose Kündigung des Mieters rechtfertigen.


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