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Kann ich verklagt werden, wenn mein Hund eine fremde Hündin "schwängert"?

gefragt von PaulchenPanter am 28.06.2007 um 22:45 Uhr

Ich habe einen Hund, der in dem Park, indem wir immer spazieren gehen,eine "Freundin" gefunden hat. Kann mir was passieren, wenn er sie "schwängert"!?


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dock69
beantwortet von dock69 am 28. Juni 2007 23:19
15x
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DAzu ein Urteil des AG Daun, Aktenzeichen: 3 G 436/95: Ein Mischlingsrüde hatte sich mit einer läufigen Rassehündin eingelassen. Zwei Monate später kamen sechs (von der Hundehalterin ungewollte) Mischlingswelpen zur Welt. Die Halterin der Hundedame verklagte daraufhin den Halter des Rüden auf Schadensersatz wegen des ungewollten Deckaktes. Das Amtsgericht Daun wies ihre Forderung zurück. Man könne einen Hund wohl kaum dafür verantwortlich machen, wenn er seinen Instinkten folge und eine läufige Hündin decke, befanden die Richter

Kommentar von PaulchenPanter am 28. Juni 2007 23:38

Super Antwort!!!! Danke!!!


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 28. Juni 2007 22:51
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wenn die hündin läufig ist und ihr besitzer geht mit ihr in den hundepark und deiner begattet sie, dann hat der besitzer pech gehabt.

dann ist die schadensfrage geklärt, selber schuldig.

oder ihr werdet euch einig und macht gleich eine zucht auf und verkauft die babys meistbietend :o))

ist deiner denn nicht sterilisiert? oder die hundefreundin?


anonym
beantwortet von PaulchenPanter am 28. Juni 2007 23:06
3x
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Nein, beide nicht. Aber dann werde ich das jetzt tun! =) Danke für die Antwort!!!


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