kann ich Trotzdem mein Führerschein machen?

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Hallo McSnow

machen kannst du natürlich jeden Führerschein, aber zuerst wird ein äG oder die MPU angeordnet (die MPU aber nur, wenn du das äG versemmelst)

gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:

"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Ärztliches Gutachten:

Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden.Wird durch äG festgestellt, dass der Cannabiskonsum mehr als gelegentlich ist oder man legt innerhalb der Frist kein Gutachten vor, dann ist Kraft Gesetzes der Betroffene nicht geeignet, Kfz zu führen = die Fahrerlaubnis ist auf unbestimmte Dauer weg (FEV, Anlage 4 Pkt. 9.2.1). Und wenn du noch keine Fahrerlaubnis hast wird das äG bei einem späteren Neuantrag gefordert

schau mal hier rein, da sind Erfahrungsberichte über

äG'shttp://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=56523&view=fin...

es werden auch zwei Abstinenznachweise gefordert.

Danke für den Stern 

Deine Antwort ist nicht ganz korrekt alles was unter 14 geschieht ist für die Führerscheinstelle absolut tabu diese Daten zu verwenden wäre höchstgradig illegal.

Für Dinge die in der Kindheit geschahen darf der Staat niemanden belangen oder benachteiligen nicht einmal bei Bewerbungen zum Polizeidienst darf sowas verwendet werden.

ein Freund von mir wurde mit 13 auch erwischt und musste ziemlich viele papiere holen das er nicht mehr mit btm zu tun hat und bestimmte kurse machen ...dem sein lappen hat etwa 1 anhalb jahre gedauert ^^ ....wenns so wird wie bei dir ...dann hgw.

Sofern die Polizei die Führerscheinstelle informiert hat (was sie eigentlich regelmäßig tut), wirst Du von dieser Stelle zu gegebener Zeit (also wenn Du den Führerschein machst) aufgefordert werden ein sogenanntes "ärztliches Gutachten" vorzulegen. Im Rahmen dieses Gutachtens wird es Drogen-Screenings geben. Damit überprüft man, ob Du noch kiffst. Dieses Gutachten kostet um die 300 €

Vielleicht ist dieser Beitrag hilfreich für Dich: http://www.gruene-hilfe.de/2012/12/13/cannabis-und-fuhrerschein-1-nach-der-polizeikontrolle/

Deine Antwort ist nicht ganz korrekt alles was unter 14 geschieht ist für die Führerscheinstelle absolut tabu diese Daten zu
verwenden wäre höchstgradig illegal.

Für Dinge die in der Kindheit geschahen darf der Staat niemanden belangen oder benachteiligen nicht einmal bei Bewerbungen zum
Polizeidienst darf sowas verwendet werden.

Hallo McSnow, Ja kannst du, aber was hat das damit zu tun? MfG Grom

die Polizei hat mir gesagt das ich mein Führerschein nicht machen kann, dafür müsste ich ein Test machen das ich Clean bin 

Das haben die gesagt so um Angst zu machen. Führerschein kannst du jederzeit machen wenn du clean bist.

@GromHellScream

Das haben die gesagt so um Angst zu machen.

du hast keine Ahnung, stimmts?

Wenn man Drögen nimmt darf man ne bestimmte Zeit kein Führerschein machen, oder man bekommt ihn angenommen. Aber er ist 13, mit 17 sollte es eh verjährt sein, vorausgesetzt er macht nicht weiter.

@GromHellScream

lese meine Antwort!

und die Verjährung hat damit nichts zu tun da es das Strafrecht NICHT betrifft sondern das Verwaltungsrecht

Ja ok, aber irgendwann kann e den Führerschein machen, spätestens ab 18, wenn er nicht nochmal nimmt oder erwischt wird...😝

@GromHellScream

machen kann er ihn jetzt auch schon, aber zuerst muss das äG bestanden werden.

außerdem verjährt das äG oder die MPU nach 10 Jahren, wenn man noch keine Fahrerlaubnis gehabt hat, sonst wären es 15 Jahre

@ginatilan

Die Verjährungsfrist spielt hier keine Rollen weil das Geschehen vor erreichen des 14 Lebensjahres stattfand und damit generell nicht gegen ihn verwendet werden kann.

Wer diese Daten verwendet handelt illegal.

Ja kannst du :)