
Ja, ein niedrigeres Gehalt könnte problematisch sein und den Antrag "kippen". Dann wäre Rücksprache mit Insolvenzverwalter unabdingbar.
ja kannst du, du darfst nur nicht wehniger verdienen und must es dem insonvenzverwalter vorab melden

sprich mit deiner insolvenzberaterin ,denn wenn du dann weniger verdienst, wird ihr /ihm das nicht gefallen