Mein arbeitsverhältnis ändet mitte märz. hatte heute ein Vorstellungsgespräch nach dem ich ich eigentlich am montag anfangen hät können. Kann ich das machen oder bekomm ich Probleme mit meinen jetztigen arbeitgeber??

Sprich mit deinem Chef, macht einen Aufhebungsvertrag. Die Kündigungsfrist gilt für beide Seiten und kann nur so geändert werden.

Normalerweise musst auch du deine Kündigungsfrist einhalten. Aber Ausnahmen gibt es immer wieder. Frage beim Betriebsrat mal nach. Denke das lässt sich auch anders regeln!

Nein das kannst du ohne Probleme machen, ich speche da aus Erfahrung. Wenn du in deinem neuen Job weniger verdienen solltest muss dir sein Arbeitgeber bis März auch noch die Differnez zahlen. LG

Nein das kannst du ohne Probleme machen, ich speche da aus Erfahrung. Wenn du in deinem neuen Job weniger verdienen solltest muss dir sein Arbeitgeber bis März auch noch die Differnez zahlen. LG
vollyhn am 20. Februar 2008 20:14 Wenn der bisherige Arbeitgeber ihn nicht mehr als Arbeitnehmer beschäftigen kann, muss er gar nichts mehr bezahlen. Für Wegbleiben von der Arbeit auch noch etwas aufzahlen wäre doch etwas viel verlangt!