bofan2 am 12.08.2009 um 17:29 Uhr
Die Kaution ist dafür gedacht, evtl. Schäden die du bei Auszug aus der Wohnung hinterläßt, abzudecken. Also keine Chance auf vorzeitige Auszahlung
Nein, sofern Du nicht zuviel Kaution bezahlst hast kannst Du sie nicht zurückverlangen. Auch nach Auszug hat der Vermieter das Recht die Kaution noch 6 Monate einzubehalten. Zulässige Kautionshöhe sind maximal 3 Kaltmieten.
bofan2 am 12. August 2009 22:34 Danke für die top Antwort

verlangen ja, aber der Vermieter wird sie dir nicht auszahlen.
Nein. Die Kaution dient als Sicherheit für den Auszug des Mieters und die dabei evtl. anfallenden Kosten. Eine Rückzahlung ist daher logischerweise auch erst nach erfolgtem Auszug und nur bei einwandfreier Rückgabe der Mietsache möglich.
Rüüüüschtig, wäre ja sehr sinnvoll die Kaution zu verlangen um sie dann vor dem Auszug wieder zurückzuzahlen.

Ja! Die Zeit bestimmt sich auf spätestens 6 Monate nach der Beendigung des Mietverhältnisses; insoweit gibt eine Bestimmtheit!
so isses