gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Kann ich trotz bestehenden Mietverhältnis nach bestimmter zeit meine Kaution zurückverlangen???????

gefragt von bofan2bofan2 am 12.08.2009 um 17:29 Uhr

Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Kaution (451)
Mierterrechte (1)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von tergenna am 12. August 2009 17:30
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Kaution ist dafür gedacht, evtl. Schäden die du bei Auszug aus der Wohnung hinterläßt, abzudecken. Also keine Chance auf vorzeitige Auszahlung

Kommentar von felicitas82 am 12. August 2009 17:31

so isses


Osnabrueckerin
beantwortet von Osnabrueckerin am 12. August 2009 17:29
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Erst wenn du ausziehst.


Furryfriend
beantwortet von Furryfriend am 12. August 2009 17:30
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, sofern Du nicht zuviel Kaution bezahlst hast kannst Du sie nicht zurückverlangen. Auch nach Auszug hat der Vermieter das Recht die Kaution noch 6 Monate einzubehalten. Zulässige Kautionshöhe sind maximal 3 Kaltmieten.

Kommentar von 3e5ef93c15f2485b7be7165b4b1d2a0bsmallbofan2 am 12. August 2009 22:34

Danke für die top Antwort


anonym
beantwortet von Reisefreunde am 12. August 2009 17:29
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nein leider nicht


belmondo
beantwortet von belmondo am 12. August 2009 17:30
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

verlangen ja, aber der Vermieter wird sie dir nicht auszahlen.


anonym
beantwortet von FordPrefect am 12. August 2009 17:31
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein. Die Kaution dient als Sicherheit für den Auszug des Mieters und die dabei evtl. anfallenden Kosten. Eine Rückzahlung ist daher logischerweise auch erst nach erfolgtem Auszug und nur bei einwandfreier Rückgabe der Mietsache möglich.

Kommentar von OOOPatriceOOO am 12. August 2009 17:33

Rüüüüschtig, wäre ja sehr sinnvoll die Kaution zu verlangen um sie dann vor dem Auszug wieder zurückzuzahlen.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 12. August 2009 17:41
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja! Die Zeit bestimmt sich auf spätestens 6 Monate nach der Beendigung des Mietverhältnisses; insoweit gibt eine Bestimmtheit!


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    kündigung mietverhältnis

    Mietverhältnis nach Trennung?

    Kündigung Mietverhältnis Bei Todesfall

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.