gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

125 

Kann ich Telecom-Vertrag bei Umzug ins Ausland vorzeitig kündigen?

gefragt von SimKai am 27.09.2007 um 20:22 Uhr

Wir haben einen Telecom-Vertrag (DSL) der noch 6 Monate Laufzeit hat. Wir ziehen aber im November nach Frankreich. Als wir den Vertrag nun gekündigt haben, erhielten wir die Info, dass wir nicht vorzeitig kündigen können Ist das rechtens? So eine ähnliche Frage habt Ihr schon behandelt, dabei ging es aber um einen Umzug innerhalb von Deutschland. Vielen Dank im Voraus und viele Grüße, Simone


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (11909)
Telefon (1076)
Vertrag (594)
ähnliche Fragen

Reply


Schiebedach
beantwortet von Schiebedach am 27. September 2007 20:46
4x
Thumb_up

Wichtiger Kündigungsgrund ist der Wegfall der Geschäftsgrundlage. Im Ausland kann die Telecom zudem keine Leistungen für Dich erbringen.


polarfuchs
beantwortet von polarfuchs am 27. September 2007 21:28
4x
Thumb_up

Meines Wissens nach besteht hier ein ausserordentliches Kündigungsrecht, dass es Euch erlaubt, vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen. So oder ähnlich müsste es auch in den AGB der Telekom drinstehen. Da war wohl mal wieder ein besonders "eifriger" Mitarbeiter am Werk. Setzt noch mal ein zweites Schreiben auf und weist darauf hin, dass es sich nicht um einen Umzug innerhalb Deutschlands handelt, sondern um einen Wegzug aus der BRD. Vielleicht hat der betreffende Mitarbeiter der Telekom das überlesen.


gri1su
beantwortet von gri1su am 27. September 2007 20:37
3x
Thumb_up

Das ist so typisch Telekom. Ich wußte schon, warum ich diesen Laden schon vor Jahren verlassen habe.

Ich würde den Vertrag rechtzeitig zu dem Termin des Umzugs kündigen, und gut ist. Wie wollen die Euch denn im Ausland belangen (vorausgesetzt, Ihr gebt nicht die neue Anschrift bekannt)? Mit dem Umzug ins Ausland nehmt Ihr keine Leistungen der Telekom mehr in Anspruch, also gibt es dann auch kein Geld. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Vertragsdauer abgelaufen ist oder nicht. Schließlich gibt es immer Situationen, die eine vorzeitige Vertragsauflösung erforderlich machen.


anonym
beantwortet von Gunny007 am 29. September 2007 18:55
0x
Thumb_up

ich würde die 0800330100 (Vertrieb) anrufen und dem mitarbeiter die sachlage erklären. das wird ausreichen. auf keinen fall würde ich einfach wegziehen. wir leben in europa, der arm der justiz ist lang.


Meledy
beantwortet von Meledy am 1. Oktober 2007 19:44
0x
Thumb_up

Hallo Samkai,

ich bin Mitarbeiterin der Telekom und muss dir leider sagen, dass du in diesem Fall laut AGB´s leider KEIN Sonderkündigungsrecht hast. Wir als Mitarbeiter ging auch von einem Sonderkündigungsrecht für unsere Kunden aus, wurden allerdings schriftlich von Bonn (Zentrale Telekom) eines besseren belehrt. Wenn du den Anschluss vorzeitig kündigen möchtest wird eine Schadesersatzforderung an dich gestellt. Diese beträgt 50% der monatlichen Grundgebühr. Also wenn dein Vertrag noch 6 Monate läuft und du monatlich 50 Euro Grundgebühr hast, wird deine Schadensanforderung 6 mal 25 Euro also 150 Euro betragen. Ich verstehe es auch nicht! Sorry, dass ich dir nichts anderes antworten kann.







Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.